2021-12-17 Gemeinsames Rundschreiben SenStadtWohn / SenWiEnBe Nr. 05/2021 zum Wettbewerbsregister des Bundes

Wettbewerbsregister des Bundes, Aufhebung des Korruptionsregistergesetzes des Landes Berlin (KRG) und Einstellung des Landeskorruptionsregisters Berlin

Aus dem Inhalt:
  • In diesem Rundschreiben werden die damit verbundenen Änderungen sowie von den Auftraggebern zu ergreifenden Maßnahmen erläutert.
  • Die Mitteilungspflicht der Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden und die Möglichkeit der freiwilligen Abfrage des Registers sind am 01.12.2021 in Kraft getreten, die Abfragepflicht am 01.06.2022.
  • Mit der Beginn der Abfragepflicht im Wettbewerbsregister endet im Land Berlin die Verpflichtung zur Abfrage im Korruptionsregister sowie im Gewerbezentralregister.
  • Um das Web-Portal des Wettbewerbsregisters für Abfragen in Vergabeverfahren ab dem 01.06.2022 nutzen zu können, müssen sich die Auftraggeber registrieren.
  • Nach erfolgreicher Registrierung der Identifikationsadministratoren über das beBPo oder De-Mail, können diese die jeweiligen Nutzer des Web-Portals des Wettbewerbsregisters freischalten. Die Abfrage beim Wettbewerbsregister durch den Auftraggeber bzw. die bEinrichtung des Landes Berlin muss eigenverantwortlich intern organisiert werden.
  • Abfragepflichten ab dem 01.06.2022.
  • Eine Verpflichtung zur Abfrage besteht nicht bei Sachverhalten, für die das Vergaberecht Ausnahmen von der Anwendbarkeit des Vergaberechts vorsieht. Auf eine erneute Abfrage bei der Registerbehörde kann der Auftraggeber verzichten, wenn er innerhalb der letzten zwei Monate zu dem entsprechenden Unternehmen bereits eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erhalten hat.
  • Wegfall der Abfragepflichten beim Korruptionsregister des Landes Berlin.
  • Das Landeskorruptionsregister Berlin stellt seinen Betrieb zum 31.05.2022 ein.
  • Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, wird noch für drei Jahre nach Beginn der Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters erhalten bleiben.
  • Änderung von Formularen zum 01.06.2022 .