Verwendungsqualifizierung an der VAk im Rahmen der Erprobungszeit (Theoretische Qualifizierung nach § 13 Abs. 4a S. 1 Nr. 2 LfbG und § 25a Abs. 3 LVO-AVD)

Mit Rundschreiben SenFin IV Nr. 104/2020 zur Verwendungsbeförderung hat SenFin auch die theoretische Qualifizierung geregelt.

Die theoretische Qualifizierung ist eine jeweils individuelle Maßnahme und umfasst 40 Doppelstunden. Die Dienstbehörden legen einen individuellen Fortbildungsplan aus dem Angebot der VAk und ggf. weiterer Anbieter fest.

Nähere Informationen, insbesondere auch zum Meldungsverfahren, finden Sie hier.

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