Aktualisierung des Hygieneplans an der VAk

Die VAk hat bisher die pandemiebedingte Ausnahmesituation gut bewältigt. Sie alle kennen die aktuellen Entwicklungen und unsere Entscheidung, zunächst bis Ende 2020 in reduziertem analogen Betrieb mit digitalen Ersatz- und Zusatzangeboten weiterzuarbeiten. Die Situation verändert sich wöchentlich und es gilt mit Augenmaß, die Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen.
Nach dem Ende der Sommerferien werden wir – trotz Einschränkungen – wieder eine erhöhte Teilnehmer*innenzahl in unserem Haus begrüßen können. Deshalb habe ich den ZS-Bereich gebeten, ab dem 10.08. an allen Eingängen Hinweisschilder anzubringen, die zu dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Fluren der VAk gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 8 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verpflichten. Unser Hygieneplan ist entsprechend erweitert worden:
„Es besteht die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung auf den Gängen und in besonderen Seminarsituationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, zu tragen. Während des Unterrichts wird das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.“

Ich weiß, dass diese Maßnahme eine Unannehmlichkeit bedeutet und mit Blick auf die Lebensrealität in anderen Bereichen manchmal schwer verständlich ist. Bitte unterstützen Sie uns, in dem Sie sich an die Regeln halten. Nur so können wir den Aus- und Fortbildungsbetrieb an der VAk in dieser Ausnahmesituation sicherstellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wolfgang Schyrocki
Direktor der Verwaltungsakademie Berlin