Fluglärmschutzbereich BER 2021

Zusammenfassung

35,6 Millionen Fluggäste passierten die Berliner Flughäfen im Jahr 2019, dem letzten Jahr des gemeinsamen Flugbetriebes auf den beiden Berliner Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld. Damit war die Stadt der drittgrößte Flughafenstandort in Deutschland. Vor allem der Triebwerkslärm der Flugzeuge lässt den Geräuschpegel in der Nähe der Start- und Landebahnen steigen.

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) schreibt vor, dass für alle Verkehrs- und Militärflughäfen Lärmschutzbereiche ausgewiesen werden müssen. Dort dürfen zum Beispiel keine Krankenhäuser, Altenheime und ähnliche Einrichtungen gebaut werden, Wohnungen nur eingeschränkt und mit Schallschutzmaßnahmen.

Die Lärmschutzbereiche werden auf Grundlage genormter Geräuschmessungen ausgewiesen und bestehen aus zwei Schutzzonen für den Tag sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Nachtschutzzone. Lage und Größe der Bereiche legt die Landesregierung fest.

Durch die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) am 31.10.2020 und die endgültige Schließung von Berlin-Tegel am 05.05.2021 konzentriert sich der Berliner Flugverkehr nun auf den Standort des BER. Dieser muss außer den gesetzlichen Anforderungen noch weitere Lärmschutzvorgaben erfüllen, die sich aus der Planfeststellung 2004 und der Planergänzung 2009 ergaben. So haben Anwohnende innerhalb des Tagschutzgebietes zum Beispiel Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder den Einbau von Schallschutzmaßnahmen. Diese sollen dafür sorgen, dass im Inneren von Gebäuden der Geräuschpegel tagsüber nicht über 55 Dezibel steigt.

Ein Hinweis: In den Kartenjahrgängen 2009 und 2019 sind auch die mittlerweile aufgehobenen Schutzbereiche von Tempelhof (THF) und Tegel (TXL) archiviert und weiterhin verfügbar.

Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell.

Navigation