Ob Müllverbrennungsanlagen, Stahlwerke, Ölraffinerien oder Chemiewerke – viele industriell genutzte Anlagen können sich schädlich auf die Umwelt auswirken, etwa indem sie die Luft verschmutzen oder Lärm verursachen. Paragraf 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) schreibt deshalb vor, dass Bau und Betrieb solcher Anlagen genehmigt werden müssen – bei sehr großen Anlagen hat auch die Öffentlichkeit ein Mitspracherecht. Für einige dieser genehmigungsbedürftigen Anlagen muss der jeweilige Betreiber zusätzlich alle vier Jahre eine Emissionserklärung abgeben.
Die Karte zeigt die industriellen Standorte im Land Berlin, für deren Genehmigung die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zuständig ist. Deutlich mehr als die Hälfte davon sind Anlagen aus dem Bereich Abfallverwertung und -beseitigung. Aus den Bereichen Wärmeerzeugung/Energie, Lagerung, Lebensmittel sowie Metall gibt es landesweit jeweils einige Dutzend Anlagen.
Nicht in der Karte enthalten sind die 78 Energieerzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt in Berlin – für diese ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde.