Brennstoffeinsatz und CO₂-Emissionen ausgewählter Anlagen

Jahrgang

Zusammenfassung

Eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen und ein klimaneutrales Berlin – diese Ziele sind ohne die Modernisierung von Anlagen zur Wärmeerzeugung kaum erreichbar. Denn die dort eingesetzten Brennstoffe haben einen wesentlichen Anteil am Ausstoß von Schadstoffen in die Luft.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt vor: Betreiber genehmigungsbedürftiger Feuerungslagen müssen regelmäßig eine Emissionserklärung abgeben. Darin müssen sie unter anderem die “emissionsrelevanten gehandhabten Stoffe” nennen, also Brennstoffe wie etwa Kohle oder Gas.

Im Land Berlin gibt es 78 genehmigungsbedürftige (Block-)Heizkraftwerke und Heizwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils über 20 Megawatt (Stand 2016). Diese Anlagen zeigt die entsprechende Karte; zusammen wurden in den dort aufgeführten Anlagen im Jahr 2016 rund 4,4 Millionen Tonnen Brennstoffe eingesetzt. Der größte Teil davon entfiel auf Stein- und Braunkohle sowie auf Erdgas.

Es gibt außerdem zahlreiche Anlagen, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen. Es regelt den EU-weiten Handel mit Emissionszertifikaten, ein wichtiges europäisches Instrument zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Welche Anlagen in Berlin unter das TEHG fallen und welche Emissionsmengen sie jährlich ausstoßen, zeigt der Umweltatlas in einer weiteren Karte.

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