Hilfe für Helfer:innen: Tipps und Unterstützung für engagierte Bürger:innen

Berlin erlebt derzeit eine großartige Welle der Solidarität. Unzählige Menschen engagieren sich ehrenamtlich, stellen Wohnraum zur Verfügung und unterstützen Geflüchtete im täglichen Leben. Doch so bereichernd und wichtig Hilfeleistungen auch sind, geht diese schwierige Zeit auch an Helfenden nicht spurlos vorbei. Vor allem die mentale Belastung in dieser Ausnahmesituation ist groß, auch Helfende stoßen oft an ihre Grenzen. Hier finden Ehrenamtliche Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Seelsorgetelefon und Austausch für Engagierte

Das Erzbistum Berlin stellt gemeinsam mit Caritas, Diakonie und der kirchlichen Telefonseelsorge ein Seelsorgetelefon für ehrenamtlich Helfende bereit. Die Hilfe-Hotline ist täglich zwischen 18 und 22 Uhr unter der Nummer 030 403 665 888 erreichbar. Das Sorgentelefon wird durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unterstützt.

Das Programm Café Ukraine der Berliner Stadtmission bietet auch für ehrenamtliche Helfer:innen eine psychologische Begleitung.

Austausch mit anderen Helfer:innen

Wohnraum bereitstellen: Checkliste für Ehrenamtliche

Viele Geflüchtete suchen nach ihrer Ankunft eine temporäre Bleibe in Berlin. Auf dem Portal unterkunft-ukraine.de können Zimmer und Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Um Überforderung und Überlastungen zu vermeiden, sollten Menschen, die Wohnraum anbieten möchten, vorab folgende Punkte bedenken:

  • Zeitraum definieren: Überlegen Sie vorab, für wie lange Sie Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen möchten. Kommunizieren Sie den Zeitraum deutlich auf der Vermittlungs-Plattform. Bitte bedenken Sie, dass Geflüchtete mitunter länger auf eine private Unterkunft angewiesen sein können.
  • Eigene Belastbarkeit kennen: Insbesondere, wenn Sie Wohnraum innerhalb Ihrer eigenen Wohnung oder Ihres Hauses zur Verfügung stellen, sollten Sie Ihre eigene psychische Belastbarkeit und Ihr Bedürfnis nach Privatsphäre realistisch einschätzen. Die Aufnahme geflüchteter Menschen, die durch ihre Erlebnisse möglicherweise traumatisiert sind, kann auch für Helfende sehr herausfordernd sein.
  • Erwartungen hinterfragen: Bedenken Sie, dass Ihre Vorstellungen und Erwartungen an geflüchtete Menschen, die Sie bei sich aufnehmen, nicht zwingend erfüllt werden. Mitunter erwachsen aus Aufnahmesituationen Freundschaften oder ein familiärer Anschluss. Dies ist jedoch nicht der Regelfall. Achten Sie das Bedürfnis auf Privatsphäre und Selbstbestimmung der Schutzsuchenden.
  • Rechtliche Aspekte: Wenn Sie zur Miete wohnen, dürfen Sie weitere Menschen für 6 bis 8 Wochen ohne Erlaubnis oder Angabe von Gründen bei sich aufnehmen. Bei längeren Zeiträumen oder wenn ein Untermietvertrag geschlossen wird, benötigen Sie die Erlaubnis Ihre:r Vermieter:in. Weitere Informationen und Mustervorlagen finden Sie auf der Seite des Berliner Mietervereins
  • Finanzielle Belastung: Ziehen Sie in Betracht, dass Ihre Nebenkosten steigen werden, wenn mehr Menschen in Ihrer Wohnung leben. Insbesondere der Wasser- und Stromverbrauch werden sich erhöhen. Wenn Sie keinen entsprechenden Untermietvertrag abschließen (siehe Abschnitt zur Übernahme der Wohnkosten), müssen Sie als Mieter:in für die zusätzliche Kosten aufkommen. Eine finanzielle Unterstützung gibt es für Privatpersonen nicht. Schätzen Sie daher realistisch ein, ob Sie diese zusätzlichen Kosten tragen können.
  • Mögliche Schäden: Sofern Sie die Vermittlungsplattform unterkunft-ukraine.de nutzen, sind Schäden über 100 Euro, die durch eine vermittelte Person in der Wohnung entstehen, durch die Ergo Versicherung gedeckt. Diese bietet geflüchteten Menschen eine kostenlose Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der privaten Unterkunft. Schäden können mit diesem Formular gemeldet werden.

Übernahme der Wohnkosten

Privathaushalte, die Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben, können dies auch im Wege einer vertraglich vereinbarten Vermietung bzw. Untervermietung tun. Ihre Mieter:innen können sich die daraus resultierenden Wohnkosten vom Jobcenter erstatten lassen. Damit die Kosten für Ihre Unterkunft übernommen werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Sie müssen einen Miet- oder Untermietvertrag schließen. Zusätzlich darf die Miete bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten und die Wohnung muss je nach Anzahl der Bewohner:innen bestimmte Mindestgrößen einhalten. Weiterführende Informationen finden Sie hier. In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig vor Abschluss eines Untermietvertrages mit dem zuständigen Amt klären, ob bzw. bis zu welcher Höhe die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich für Wohnungsgeber:innen, etwaige steuerliche Folgen einer solchen Untervermietung ebenfalls bereits vor Abschluss des Mietvertrages rechtzeitig zu prüfen. Bitte denken Sie außerdem daran, dass Sie für eine Untervermietung die Erlaubnis Ihre:r Vermieter:in benötigen.

Beherbergung von Geflüchteten beenden

Stellen Sie fest, dass die Belastung ein für Sie vertretbares Maß überschreitet oder ist Ihr vordefinierter Zeitraum für die Beherbergung abgelaufen, so entsteht eine emotional schwierige Situation für alle Beteiligten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Menschen, die Sie bei sich aufgenommen haben, noch keine neue oder dauerhafte Bleibe gefunden haben. Suchen Sie in diesem Fall eine klare Kommunikation und teilen Sie einen verbindlichen Auszugstermin mit. Zögern Sie in dieser schwierigen Situation nicht, vorab für das Gespräch Hilfe zu beanspruchen – etwa unter der Telefon-Hotline oder bei den oben genannten Organisationen. Folgende Optionen stehen den Geflüchteten nun offen:

  • Eigene Wohnung suchen: Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Berlin sollte dieser Schritt möglichst früh begonnen werden.
  • Neue temporäre Bleibe suchen: Dies ist über das Portal unterkunft-ukraine.de möglich.
  • Beim Sozialamt melden: Geflüchtete, die im Rahmen des Verteilungsprozesses Berlin zugewiesen wurden und noch keine dauerhafte Bleibe gefunden haben, sollten sich frühzeitig beim zuständigen Sozialamt melden.
  • Ankunftszentrum Tegel: Wenn Geflüchtete noch nicht registriert sind und ihre private Unterbringung nicht verlängert werden kann, können sie sich im Ukraine Ankunftszentrum am ehemaligen Flughafen Tegel melden. Sie werden dann einem anderen Bundesland zugewiesen, wo sie registriert und untergebracht werden. Eine Zuweisung an ein anderes Bundesland erfolgt nicht, wenn Nachweise vorliegen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Studienbescheinigung), die einen Berlinverbleib begründen. Dann wird ihnen von Tegel aus ein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft in Berlin vermittelt.

Ratgeber und Broschüren für Engagierte

Weiterführende Informationen

Spenden für Ukraine

Helfen: Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine

Wichtige Informationen: So können Sie in Berlin Menschen in der Ukraine helfen - ob durch Spenden, Sachspenden oder Unterkünfte. Weitere Informationen

Beratungsgespräch

Hilfsangebote in Berlin

Überblick: Diese Institutionen unterstützen ukrainische Geflüchtete. Weitere Informationen

Alltag in Berlin

Alltag: Praktische Tipps und kostenlose Angebote für Geflüchtete

Mit diesen praktischen Informationen finden Sie sich im deutschen Alltag besser zurecht. In Berlin bieten zahlreiche Institutionen kostenlose Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine an. Weitere Informationen