Stellen Sie fest, dass die Belastung ein für Sie vertretbares Maß überschreitet oder ist Ihr vordefinierter Zeitraum für die Beherbergung abgelaufen, so entsteht eine emotional schwierige Situation für alle Beteiligten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Menschen, die Sie bei sich aufgenommen haben, noch keine neue oder dauerhafte Bleibe gefunden haben. Suchen Sie in diesem Fall eine klare Kommunikation und teilen Sie einen verbindlichen Auszugstermin mit. Zögern Sie in dieser schwierigen Situation nicht, vorab für das Gespräch Hilfe zu beanspruchen – etwa unter der Telefon-Hotline oder bei den oben genannten Organisationen. Folgende Optionen stehen den Geflüchteten nun offen:
- Eigene Wohnung suchen: Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Berlin sollte dieser Schritt möglichst früh begonnen werden.
- Neue temporäre Bleibe suchen: Dies ist über das Portal unterkunft-ukraine.de möglich.
- Beim Sozialamt melden: Geflüchtete, die im Rahmen des Verteilungsprozesses Berlin zugewiesen wurden und noch keine dauerhafte Bleibe gefunden haben, sollten sich frühzeitig beim zuständigen Sozialamt melden.
- Ankunftszentrum Tegel: Wenn Geflüchtete noch nicht registriert sind und ihre private Unterbringung nicht verlängert werden kann, können sie sich im Ukraine Ankunftszentrum am ehemaligen Flughafen Tegel melden. Sie werden dann einem anderen Bundesland zugewiesen, wo sie registriert und untergebracht werden. Eine Zuweisung an ein anderes Bundesland erfolgt nicht, wenn Nachweise vorliegen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Studienbescheinigung), die einen Berlinverbleib begründen. Dann wird ihnen von Tegel aus ein Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft in Berlin vermittelt.