Registrierung als Kriegsgeflüchtete: Rechte und Pflichten des vorübergehenden Schutzstatus

Ukrainische Pässe

Ukrainische Geflüchtete, die kurz vor oder seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind, können EU-weit den Status als Kriegsgeflüchtete:r erhalten. Dieser wird auch als vorübergehender Schutzstatus bezeichnet. Hierzu sind zwei Schritte notwendig.

In einem ersten Schritt wird im Ankunftszentrum in Tegel geprüft, ob Sie in Berlin bleiben oder einem anderen Bundesland zugewiesen werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte oder enge Freunde haben, teilen Sie dies bitte im Ankunftszentrum mit. In der Regel können Sie bei bestehenden Verwandtschaftsverhältnissen in Berlin bleiben. Selbiges gilt, wenn Sie eine dauerhafte Unterkunft oder eine Arbeitsstelle in Berlin gefunden haben. Auch eine Trans* oder Inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin.

Folgende Personen können sich als Kriegsgeflüchtete registrieren bzw. den vorübergehenden Schutzstatus beantragen:

  • Ukrainische Staatsbürger:innen und deren enge Familienangehörige, die kurz vor oder nach dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind
  • Nicht-Ukrainische Staatsbürger:innen und Staatenlose und deren enge Familienangehörige, die in der Ukraine als Flüchtling anerkannt sind oder einen internationalen Schutzstatus besitzen
  • Nicht-Ukrainische Staatsbürger:innen, die nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren können

Registrierung als Kriegsgeflüchtete:r und Zuweisungsentscheidung

Sie müssen sich nicht unmittelbar als Kriegsgeflüchtete:r registrieren. Sie dürfen bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben. Möchten Sie jedoch länger bleiben, eine Arbeit aufnehmen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie sich registrieren lassen und einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

Für die Registrierung begeben Sie sich in das Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel. Sie fahren mit der S- oder U-Bahn bis zum Bahnhof Jungfernheide. Von dort bringt Sie der Shuttlebus 410 zum Ukraine Ankunftszentrum auf dem ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel. Dieser Bus hält auch am U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz und an der General-Ganeval-Brücke. Zu Fuß können Sie das Flughafengelände nicht erreichen! Der Shuttlebus ist kostenfrei und fährt ab dem 1. Mai 2023 im 10-Minuten-Takt. Der Shuttlebus bringt Sie vom Ukraine Ankunftszentrum auch wieder an den Bahnhof Jungfernheide zurück.
Alternativ können Sie den Bus 109 vom Bahnhof Zoo oder Bahnhof Charlottenburg nehmen und an der General-Ganeval-Brücke in den Shuttlebus 410 umsteigen. Achtung: Der Bus 109 ist kostenpflichtig nach BVG-Tarif.

Im Ankunftszentrum wird ermittelt, ob Sie in Berlin bleiben können oder einem anderen Bundesland zugewiesen werden. Die Verteilung erfolgt nach Königsteiner Schlüssel, nach welchem rund 5 Prozent aller Geflüchteten in Berlin bleiben können. Sofern ein anderes Bundesland für Ihre Unterbringung und Versorgung zuständig ist, können Sie dort kostenlos hinreisen und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, eine dauerhafte Unterkunft oder eine Arbeitsstelle gefunden haben, können Sie im Regelfall in Berlin bleiben. Dies gilt sowohl, wenn sich Ihre Verwandten bereits seit längerem in Berlin aufhalten oder wenn diese ebenfalls vor dem Krieg geflüchtet sind und ein Aufenthaltsrecht in Berlin haben. Auch eine Trans* oder Inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin.

Wenn Sie in Berlin bleiben können, werden Sie im Ankunftszentrum Tegel ebenfalls registriert.

Die Registrierung dauert im Normalfall 20 bis 60 Minuten. Damit der Termin möglichst reibungslos verläuft, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ukrainische Personaldokumente oder Aufenthaltstitel in der Ukraine
  • Sofern vorhanden: Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Ihre aktuelle Adresse, wenn Sie privat untergekommen sind

Bei der Registrierung werden Ihre Fingerabdrücke genommen und Fotos erstellt. Nach der Registrierung dürfen Sie noch keine Arbeit aufnehmen und verfügen noch über keine Aufenthaltserlaubnis. Hierzu ist ein zweiter Schritt notwendig: der Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Wenn Sie in Berlin registriert sind, können Sie die Aufenthaltserlaubnis auch ohne Registrierung beantragen. Dies ist über ein Online-Verfahren möglich. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.

Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt, eine Verlängerung auf drei Jahre ist je nach Entwicklung der Situation möglich. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit dauern. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Aufenthaltserlaubnis ergeben, gelten für Sie bereits mit der Bestätigung (“Bescheinigung über einen Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz”), die Sie nach dem Ausfüllen des Online-Antrags erhalten.

Rechte: Diese Leistungen stehen Ihnen als Kriegsgeflüchtete:r zu

Wenn Sie einen Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, stehen Ihnen Sozialleistungen sowie eine gesundheitliche Grundversorgung zu.

Nach dem Absenden des Online-Antrags für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung. Mit diesem Dokument oder der Bestätigung Ihrer Registrierung in Berlin können Sie Leistungen beantragen – etwa eine Gesundheitskarte oder die Übernahme von Unterkunftskosten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die Bescheinigung Ihres Online-Antrags berechtigt Sie außerdem dazu, eine Arbeit aufzunehmen.

Pflichten von Kriegsgeflüchteten

Grundsätzlich müssen Sie die Gesetze und Vorschriften, die in Deutschland und Berlin gelten, befolgen.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden. Je nachdem, wo Sie wohnen, ist ein bestimmtes Bürgeramt für Sie zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kinder ab sechs Jahren sind schulpflichtig. Auch geflüchtete Kinder müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Regelungen für nicht-ukrainische Studierende

Wenn Sie als nicht-ukrainische:r Staatsbürger:in am 24. Februar 2022 in der Ukraine studiert haben und Ihr Studium in Berlin fortsetzen möchten, können Sie den Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Dafür müssen Sie sich vorab im Ankunftszentrum Tegel registrieren und Berlin zugewiesen werden.

Sollten Sie keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder einer Ausbildung (§16b AufenthG) beantragen. Diese erfordert u.a. die Zulassung zum Studium bzw. zu studienvorbereitenden Maßnahmen, wie den Besuch eines Studienkollegs, und einen Nachweis zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Können Sie diese Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllen, wird Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Weiterführende Informationen

Laptop

Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis

Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine. Weitere Informationen

Ukrainische Flüchtlinge

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine und Menschen, die helfen wollen. Weitere Informationen

Dokumente

Sozialleistungen beantragen: Erforderliche Dokumente und Kontaktinformationen

Informationen zum Antrag auf Sozialleistungen: Formular-Download, erforderliche Unterlagen und Kontaktdaten des zuständigen Ämter. Weitere Informationen