Pop-up-Radwege-Urteil: Verwaltung will Beschwerde einlegen
Im Fall der sogenannten Pop-up-Radwege will die Senatsverwaltung für Verkehr im Lauf dieser Woche Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin einlegen.
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Radfahrer sind auf dem Pop-up-Radweg am Halleschen Ufer unterwegs.
Es hatte am Montag vor einer Woche entschieden, acht temporäre Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, seien rechtswidrig. Wie die Verkehrsverwaltung am 14. September 2020 mitteilte, will sie beim Oberverwaltungsgericht gleichzeitig die aufschiebende Wirkung beantragen, damit die Radfahrstreifen nicht zurückgebaut werden müssten.
Verwaltung: Unfälle verhindern - statt sie zu zählen
«Wir werden dazu auch die ausführliche Begründung für die Einrichtung der Radfahrstreifen einreichen - wofür wir eigentlich einen ganzen Monat Zeit hätten», so ein Sprecher der Verwaltung. «Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit jetzt und künftig präventive Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit überhaupt noch angeordnet werden können.» Es sei wichtig, Unfälle zu verhindern - statt sie zu zählen. «Daher wird nun schnell die Grundlage geschaffen, damit das Oberverwaltungsgericht entscheiden kann.»
Gefahrenlage muss klar begründet werden
Die Verkehrsverwaltung hatte bereits angekündigt, Beschwerde gegen die Verwaltungsgerichtsentscheidung einlegen zu wollen. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen, anders als für die Begründung des Antrags auf aufschiebende Wirkung. Das Gericht argumentierte, Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und die Anordnung zwingend notwendig sei. Nach seiner Ansicht hat die Senatsverkehrsverwaltung eine solche Gefahrenlage nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Außerdem könne die Pandemie nicht zum Anlass für solche Anordnungen genommen werden, weil sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe.
Anlass der Gerichtsentscheidung war eine Klage des AfD-Abgeordneten und Verkehrspolitikers Frank Scholtysek im Juni gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Dienstag, 15. September 2020 08:25 Uhr