Umweltzone in Berlin

Umweltzone in Berlin

Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Berlins Innenstadt die Umweltzone. Seitdem sind innerhalb des S-Bahn-Rings nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette zulässig.

Verkehrszeichen für die Umweltzone

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In die Umweltzone Berlin dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge mit einer grünen Plakette. Für Autos mit hohem Schadstoffausstoß gilt ein Fahrverbot. Doch es gibt Ausnahmen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Wie groß ist die Umweltzone?

Die Umweltzone umfasst ein rund 88 Quadratkilometer großes Gebiet in der Berliner Innenstadt, das durch den S-Bahn-Ring begrenzt wird. Angezeigt wird sie durch Verkehrsschilder. Kleine Zusatzzeichen geben Auskunft darüber, welche Plaketten erlaubt sind. Meist ist das nur die grüne Plakette. Ausnahmen gibt es jedoch vor allem am südlichen Teil der Stadtautobahn und in Treptow rund um die Elsenbrücke. Sie sind freigegeben, damit die Umfahrung der Umweltzone für Autos ohne grüne Plakette ohne große Umwege möglich ist.

Welche Plaketten gibt es?

Die Farben der Plaketten orientieren sich an den Schadstoffgruppen der Fahrzeuge. Die grüne Plakette bekommen Autos der Schadstoffgruppen Euro 4, 5, 6 sowie Euro 3 mit Partikelfilter. Die gelbe Plakette gibt es für Fahrzeuge der Klassen Euro 3 sowie Euro 2 mit Partikelfilter. Euro-2-Autos und Fahrzeuge der Klasse Euro 1 mit Partikelfilter erhalten eine rote Plakette. Die Schadstoffklassen Euro 1 oder schlechter erhalten keine Plakette. Die Plaketten gelten in jeder Umweltzone in Deutschland. Auf welcher Straße welche Plakette erlaubt ist, legt jede Stadt selbst fest.

Welche Schadstoffklasse hat mein Auto?

Auskunft über die Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs gibt die Emmissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren - nämlich in der Zulassungsbescheinigung, Teil I - vermerkt ist. Auch die Nachrüstung eines Partikelfilters ist dort eingetragen. Für die Zuordnung zur Plakette gibt es Tabellen. Elektroautos und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle bekommen automatisch eine grüne Plakette: Sie werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.

Welche Ausnahmen sind möglich?

Ausnahmeregelungen gelten in Berlin für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G bei geringem Einkommen, Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie, besondere Fahrzeuge, Versuchsfahrzeuge und Autos mit besonderem Kennzeichen - unter der Voraussetzung, dass das Auto nicht auf die grüne Plakette nachgerüstet werden kann. Dazu gehören u.a. Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirrädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Fahrzeuge des Militärs, Oldtimer und Diplomatenfahrzeuge. Einzelausnahmen müssen beantragt werden.

Wo gibt es die Plakette und was kostet sie?

Die Plakette wird von den Kfz-Zulassungsbehörden, Abgasuntersuchungsstellen wie Dekra oder Tüv sowie für Abgasuntersuchungen autorisierten Autowerkstätten ausgegeben. Dafür müssen die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Das Auto mitbringen muss man nicht. Die Plaketten können auch Online beantragt werden. Gegen eine Gebühr von 6 Euro wird die Plakette dann per Post zugeschickt. Wer direkt zur Zulassungsbehörde geht, zahlt 5 Euro. Private Ausgabestellen dürfen den Preis selbst festlegen.

Informationen des Landes zur Umweltzone

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt auf ihren Seiten umfassende Informationen rund um die Umweltzone zur Verfügung. Dazu gehören auch Formulare, Tabellen und weiterführende Links:
Eine Ladesäule für Elektroautos
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Ladestationen für E-Autos

Berlin ist durch ein dichtes Netz von Ladestationen erschlossen, an denen E-Autos, E-Roller und E-Bikes Strom tanken können. mehr

Quelle: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten / Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz / BerlinOnline

| Aktualisierung: 2. August 2022