Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge. Derzeit berichten die Medien häufig über die "doppelte Staatsangehörigkeit", also eine Einbürgerung, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. plus