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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 225000 für Verfassung

Verfassung von Berlin

Die Verfassung in der Berliner Vorschriften- und Recht­sprechungs­datenbank. Zur Startseite. Die Verfassung von Berlin regelt den Staatsaufbau Berlins, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Befugnisse der Organe des Landes Berlin. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt I: Die Grundlagen

Informationen zur Verfassung; Die Verfassung in der Berliner Vorschriften- und Recht­sprechungs­datenbank mehr

Verfassung von Berlin

Verfassung von Berlin Vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Mai 2021 (GVBl. S. 502) Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8. Juni 1995 folgende Verfassung beschlossen, der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Ok-tober 1995 zugestimmt hat: Vorspruch In dem Willen, mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele

(1) Die durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechte sind für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung verbindlich. (2) Einschränkungen der Grundrechte sind durch Gesetz nur insoweit zulässig, als sie nicht den Grundgedanken dieser Rechte verletzen. mehr

Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin ist die verbindliche Leitlinie für die Politik im Land Berlin; Gesetze für das Land Berlin müssen sich im Rahmen der Landesverfassung bewegen. Die Verfassung von Berlin kann vom Abgeordnetenhaus von Berlin nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. mehr

Verfassung von Berlin

VERFASSUNG . VON BERLIN. mit einer Einführung. GRUNDGESETZ FÜR . DIE BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND. VERFASSUNG VON BERLIN. mit einer Einführung. GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. DER AUTOR DER EINFÜHRUNG . ZUR VERFASSUNG VON BERLIN Michael Zöpel-Brochwitz im September 2018 (aktualisiert 2021) Der Autor doziert langjährig an . der Verwaltungsakademie Berlin. Hauptberuflich ... mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt III: Die Volksvertretung

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Verfassung von Berlin - Abschnitt IV: Die Regierung

Artikel 56. (1) Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Kommt eine Wahl nach Satz 1 nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält. mehr

Willkommen beim Verfassungsschutz Berlin

Der Verfassungsschutz Berlin ist der Nachrichtendienst des Landes Berlin. Unsere Aufgabe ist es, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand des Bundes und der Länder zu identifizieren, darüber zu informieren und Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. mehr

Publikationsangebot der Berliner Landeszentrale für politische Bildung ...

Publikationsangebot der Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Wir stellen rund 350 Publikationen zu politischen, gesellschaftlichen und historischen Themen bereit. Unser Angebot für die Bürger:innen Berlins umfasst eine Vielfalt von Sachbüchern, Bildbänden, Kinder- und Jugendbüchern sowie pädagogischen Publikationen. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt V: Die Gesetzgebung

Ein die Verfassung von Berlin änderndes Gesetz ist durch Volksentscheid angenommen, wenn eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Teilnehmer und zugleich mindestens die Hälfte der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten zustimmt. mehr

Berlin in guter Verfassung

In einer Volksabstimmung stimmte die Berliner Bevölkerung dieser neuen Verfassung zu. Es war das erste Mal in der Geschichte der Stadt, dass die Berlinerinnen und Berliner direkt über das Inkrafttreten einer Verfassung entscheiden konnten. mehr

Die Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin ist ein sehr wichtiges Gesetz für Berlin. Darin stehen alle Regeln für die Politik in der Stadt. Zum Beispiel: So werden Gesetze in Berlin gemacht. So arbeiten die Ämter in Berlin. Die Verfassung können Sie in unserem Besuchs-Zentrum bekommen. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt VII: Die Rechtspflege

Die Rechtspflege ist im Geist dieser Verfassung und des sozialen Verständnisses auszuüben. Artikel 79 (1) Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte im Namen des Volkes ausgeübt. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt VI: Die Verwaltung

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Verfassung von Berlin - Abschnitt IX: Übergangs- und ...

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Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Direkt zur Kontaktinformation. Das Gebäude des Kammergerichts in der Elßholzstraße in Berlin-Schöneberg ist Sitz des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Der Verfassungsgerichtshof ist ein den übrigen Verfassungsorganen des Landes Berlin gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof. Plenarsaal. mehr

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und ... - Berlin

Verfassung von Berlin; Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) – Abstimmungsgesetz; Muster der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Abstimmungsordnung - Landesabstimmungsleitung mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt VIII: Das Finanzwesen

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