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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 5260 für Autorenlesefonds

Autorenlesefonds

Autorenlesefonds 2024. Der Berliner Autorenlesefonds unterstützt Lesungen mit Berliner Autorinnen und Autoren an öffentlichen und privaten Schulen, an öffentlichen Bibliotheken sowie an privaten Bibliotheken, die der Öffentlickeit zugänglich sind. Die Anträge müssen direkt durch die Schulen und Bibliotheken erfolgen. mehr

Berliner Autorenlesefonds

Berliner Autorenlesefonds stellt für 2023 in Mitte wieder 14.400 € zur Verfügung. Öffentlich zugängliche Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte können ab 16.01.2023 wieder Anträge stellen. Gefördert werden Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen. mehr

Berliner Autorenlesefonds

Der Berliner Autorenlesefonds unterstützt Lesungen professioneller Berliner Autorinnen, Autoren und Buchillustratorinnen und Buchillustratoren an öffentlichen und privaten Schulen, an öffentlichen Bibliotheken sowie an privaten Bibliotheken, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. mehr

Förderrichtlinien Autorenlesefonds 2024

Der Antrag muss bei der für den Berliner Autorenlesefonds zuständigen Stelle des Bezirks, in dem sich der Standort der Einrichtung und Ort der Lesung befindet, eingereicht werden. Der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist der Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin der für den Autorenlesefonds zuständigen mehr

Berliner Autorenlesefonds in Charlottenburg-Wilmersdorf

Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen sowie öffentliche Bibliotheken und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken erhalten. Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde für das Jahr 2024 ein Betrag im Rahmen des Berliner Autorenlesefonds zugewiesen. mehr

Richtlinie für den Berliner Autorenlesefonds 2023

Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zum Berliner Autorenlesefonds im Jahr 2023. 1. Zuwendungs-/Zuweisungszweck, Rechtsgrundlage / Zielstellung des Förderpro-gramms. 44 LHO im Jahr 2023 Mittel i.H.v. insgesamt bis zu 172.800 € für Lesungshonorare von professionellen Autorinnen und Autoren bzw. mehr

Berliner Autorenlesefonds

Berliner Autorenlesefonds. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa den Berliner Bezirken im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung nach Nr. 3.2 AV zu§ 9 LHO gemäß dieser Richtlinie sowie der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO im Jahr 2024 Mittel i.H.v. insgesamt bis zu 259.200 ... mehr

Berliner Autorenlesefonds stellt für 2023 in Mitte wieder 14.400 € zur ...

Öffentlich zugängliche Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte können ab 16.01.2023 wieder Anträge stellen. Gefördert werden Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen. Der Berliner Autorenlesefonds wird auf Bezirksebene verwaltet. mehr

Berliner Autorenlesefonds startet mit 7.200 Euro für das erste Halbjahr ...

Bibliotheken und Schulen im Bezirk Mitte können ab 20.01.2022 Anträge für das erste Halbjahr (bis 30.06.2022) stellen. Gefördert werden Lesungen mit Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen. mehr

Berliner Autorenlesefonds in Tempelhof-Schöneberg

Berliner Autorenlesefonds in Tempelhof-Schöneberg. Der Berliner Autorenlesefonds, der bislang bei der Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) der Senatskanzlei angesiedelt war, wird ab 2012 vollständig durch die Bezirke im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung durch- und fortgeführt. Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen ... mehr

Berliner Autorenlesefonds

Berliner Schulen und Bibliotheken können auch in diesem Jahr über den Berliner Autorenlesefonds Honorarmittel für Berliner Autor*innen beantragen, die in diesen Einrichtungen Lesungen durchführen. Verantwortlich für das Antrags- und Vergabeverfahren sind die Bezirke, in denen die Schulen und Bibliotheken ihren Standort haben. mehr

Antrag auf Förderung von Lesungshonoraren 2024

Autorenlesefonds zuständigen Stelle des Bezirks umgehend mitteilen. 2. Die Bewilligung wird zurückgenommen und der*die Zuwendungsempfänger*in zur Rückzahlung bereits ausgezahlter Mittel verpflichtet, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben, erlangt worden ist, es sei denn, er/sie hat den Grund dafür nicht zu vertreten. 3. Ich garantiere durch die ... mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin

Im Fall der Förderung durch den Berliner Autorenlesefonds ist außerdem die Vorlage des ausgefüllten Veranstaltungsberichts durch den Veranstalter Voraussetzung. Rechnungsadresse: Bezirksamt Mitte von Berlin Amt für Weiterbildung und Kultur BiKu ID 14 13341 Berlin. (2) Ein Honoraranspruch besteht nur für tatsächlich erbrachte Leistungen ... mehr

Antrag auf Projektförderung

Autorenlesefonds zuständigen Stelle des Bezirks umgehend mitteilen. 2. Die Bewilligung wird zurückgenommen und der/die Zuwendungsempfänger/in zur Rückzahlung bereits ausgezahlter Mittel verpflichtet, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben, erlangt worden ist, es sei denn, er/sie hat den Grund dafür nicht zu vertreten. 3. Ich garantiere durch die ... mehr

Antrag auf Projektförderung

Ich erkläre mich bereit, die von uns dem Antrag beigefügten Professionalitätsnachweise und sonstige zusätzliche Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung der Entscheidung abzuholen oder durch eine/n Bevollmächtigte/n abholen zu lassen. Eine Aufbewahrung der Arbeitsproben etc. nach Fristablauf erfolgt nicht. mehr

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vom Berliner Autorenlesefonds gefrdert werden. Dafr ist es notwendig, dass die Bibliotheken und Schulen den Autorinnen und Autoren schon bei der Anfrage stets mitteilen, dass die Honorarmittel aus dem Berliner Autorenlesefonds zur Verfgung gestellt werden. Je Autor/in bzw. Buchillustrator/in werden maximal 6 Lesungen gefrdert, je Antrag­ mehr

Antrag auf Projektförderung

n wir dies der für den Berliner Autorenlesefonds zuständigen Stelle im Bezirk umgehend mitteilen. Die Bewilligung wird zurückgenommen und der/die Zuwendungsempfänger/in zur Rückzahlung bereits ausgezahlter Mittel verpflichtet, wenn die Förderung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben, erlangt worden ist, es sei denn, er/sie hat den Grund dafür nicht zu vertreten. mehr

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