Die Staatsanwaltschaft Berlin ist auch Vollstreckungsbehörde. Diese Aufgabe nimmt sie auch für die Amtsanwaltschaft Berlin wahr. In der Funktion als Vollstreckungsbehörde überwacht die Staatsanwaltschaft Berlin die Vollstreckung rechtskräftiger Strafurteile.
Die Mitarbeitenden der Infostelle beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Vollstreckung verhängter Freiheitsstrafen und sonstiger Freiheitsentziehungen, den Einzug verhängter Geldstrafen und Ordnungsgelder sowie die Durchsetzung des Fahrverbots und der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft ist schriftlich unter: Staatsanwaltschaft Berlin, Hauptabteilung Vollstreckung, 10548 Berlin, oder telefonisch unter +49 30 90141-8282 erreichbar.