Rundfunkbeitrag: Wann Studenten sich befreien lassen können
Viele Studenten können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Voraussetzung dafür ist aber nicht nur, dass man ein sehr geringes Einkommen hat.
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Studenten mit einem Studienkredit müssen den Rundfunkbeitrag zahlen.
Um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, müssen Studenten Bafög-Empfänger sein. Wer dagegen seinen Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanziert, muss anders als Bafög-Empfänger den Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Oktober 2011 entschieden.
Studenten müssen staatliche Sozialleistung bekommen
Eine Studentin aus Gießen scheiterte mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Beitragspflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 34.10).
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Quelle: dpa
| Aktualisierung: Montag, 16. September 2013 15:33 Uhr