Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung
Viele Betriebe kontrollieren die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter. Wer das Zeiterfassungsgerät manipuliert, dem droht die fristlose Kündigung.
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Blick auf eine Stechuhr (Archiv)
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 7 Sa 735/08) bekanntgewordenen Urteil. Nach Meinung des Gerichts wird in diesen Fällen das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters besonders enttäuscht. Daher liege regelmäßig ein wichtiger Kündigungsgrund vor. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte von Januar 2007 bis Juli 2008 in mindestens 82 Fällen rückwirkend die Angaben in der Zeiterfassung manuell zu ihren Gunsten verändert.
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Außerdem gab sie Tage als anwesend ein, an denen sie gar nicht an ihrem Arbeitsplatz war. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er fristlos. Die Klägerin argumentierte, die Kündigung sei unverhältnismäßig, da sie seit 30 Jahren in dem Betrieb arbeite und sich sonst nichts habe zuschulden kommen lassen. Das LAG hielt der Klägerin dagegen vor, sie sei mit besonderer Dreistigkeit vorgegangen. Denn insbesondere der Zeitraum der Manipulationen zeige, dass die Klägerin ihren Arbeitgeber systematisch habe betrügen wollen.
Metzger registriert Pausen nicht
Das Hessische Landesarbeitsgerichts hat in einem anderen Fall ähnlich entschieden (Az: 16 Sa 1299/13). In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Metzger nach 25 Jahren entlassen. Grund war, dass der Mann das Zeiterfassungsgerät in der Firma manipuliert hatte. Die Beschäftigten müssen sich beim Verlassen des Produktionsbereichs abmelden und bei der Rückkehr wieder anmelden. Der Mann hatte den Chip in seiner Geldbörse gelassen und zusätzlich die Hand über das Portemonnaie gehalten. Auf diese Weise hatte er in eineinhalb Monaten Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht, ohne sich an- und abzumelden. Die Zeiten hatte der Arbeitgeber bezahlt.
Gericht schließt Versehen aus
Die Richter hielten die fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Die Zeiterfassung piepe, wenn ein Mitarbeiter sich an- oder abmelde. Ein Versehen des Mannes sei ausgeschlossen. Dem Arbeitgeber sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs auch nicht zumutbar, nur mit einer Abmahnung zu reagieren. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit. Das sei gerade auch deswegen der Fall, weil der Mitarbeiter nicht nur einmal, sondern wiederholt und systematisch Pausen gemacht habe, ohne die Zeiterfassung zu bedienen.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Mittwoch, 15. Mai 2019 16:06 Uhr