Private Dokumente auf der Arbeit drucken?
Mal ein paar private Unterlagen im Büro auszudrucken, ist meist kein Problem. Übertreiben sollte man es aber nicht - oder zum falschen Zeitpunkt drucken.
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Wer mal zwei Seiten seiner privaten Reiseunterlagen am Arbeitsplatz ausdruckt, bekommt in der Regel kein Problem mit seinem Arbeitgeber.
Kurz vor Feierabend noch schnell das Konzert- oder Bahnticket ausdrucken. Das geht am Arbeitsplatz oft am bequemsten. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Drucker, Papier, Toner gehören der Firma
Generell sind Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, dessen Eigentum, erklärt Fachanwalt Peter Meyer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt für Computer und Drucker genauso wie für Papier oder Toner.
Genehmigung oder Duldung vonnöten
Theoretisch könnte ein Arbeitgeber einem Angestellten, der ein Konzertticket im Büro ausdruckt, vorwerfen, er habe Toner und Papier verbraucht und Papier gestohlen. «Die private Nutzung des Eigentums bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitgebers, die aber auch stillschweigend durch Duldung erfolgen kann», sagt der Fachanwalt.
Druckernutzung ohne klares Verbot erlaubt
Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jegliche private Nutzung der betrieblichen Arbeitsmittel verboten, ist Meyer zufolge «erlaubt, was die Betriebstätigkeit nicht stört und keine erheblichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht.» Was das genau heißt, kommt auf den Einzelfall an.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich
Klar sollte sein: «Wer private Telefonkosten in Höhe von 1700 Euro in vier Monaten verursacht oder fünf Exemplare seiner Doktorarbeit am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers druckt und bindet, muss damit rechnen, dass das arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann», sagt Meyer.
Privatkram besser in der Pause drucken
In der Regel dürfte es erlaubt sein, dass ein Arbeitnehmer mal zwei Seiten ausdruckt. «Dies ist normalerweise kein Problem und geduldete Praxis», sagt Meyer. Das gilt vor allem dann, wenn Angestellte solche Dinge in ihrer Pause erledigen. Geschieht dies hingegen während der Arbeitszeit, sehen das manche Arbeitgeber womöglich weniger gern.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Dienstag, 30. April 2019 12:00 Uhr