Probezeit: Kündigung wegen Krankheit ist verboten
Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt dennoch der Rausschmiss, muss es dafür andere Gründe geben. mehr
Neulinge verzichten in der Probezeit oft auf Urlaub. Wirklich notwendig ist das nicht. Wer nun freinehmen will, sollte aber eine wichtige Einschränkung kennen.
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Auch während der Probezeit ist es erlaubt, in den Urlaub zu fahren.
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Quelle: dpa
| Aktualisierung: Montag, 2. Oktober 2017 11:56 Uhr