Krankengeld bei Schwarzarbeit? Nachweisbares Einkommen zählt
Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich am nachweisbaren Arbeitseinkommen. Auch Einkünfte aus Schwarzarbeit gehören unter Umständen dazu.
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Will jemand seinen Schwarzlohn für das Krankengeld anrechnen lassen, muss er die Zahlung beweisen können.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Krankengelds nach dem beitragspflichtigen Einkommen. Wer bei seinem Arbeitgeber schwarz etwas dazuverdient hat, muss dies nachweisen können. Ansonsten bemisst sich das Krankengeld ausschließlich an dem nachweisbaren Arbeitseinkommen.
Schwarzgeld beim Krankengeld berücksichtigen?
Der Fall: Der Geschäftsführer eines Restaurants beantragte Krankengeld, als er langfristig erkrankt war. Ihm wurde dann gekündigt. Im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses trug er vor, er habe einen Teil seines Lohnes schwarz erhalten. Neben den offiziellen 1800 Euro brutto habe er weitere 1000 Euro erhalten. Daraufhin musste er auch darauf noch Steuern zahlen. Dementsprechend wollte er nun auch ein höheres Krankengeld erhalten.
Nachweisbares Einkommen zählt
Das Urteil: Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 27 KR 920/14) wies die Klage ab. Entscheidend für die Höhe des Krankengelds sei das vorhergehende Einkommen. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich gezahlt oder zurückbehalten worden seien. In diesem Fall habe der Mann jedoch die Schwarzlohnzahlung nicht sicher nachweisen können.
Kein Nachweis für Schwarzarbeit zu finden
Der ehemalige Arbeitgeber habe dies bestritten, und eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung sei ergebnislos verlaufen. Der Arbeitgeber selbst sei vom Vorwurf des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt freigesprochen worden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über diese Entscheidung.

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Wer durch Krankheit arbeitsunfähig wird, bekommt Krankengeld - vorausgesetzt, man hält die Formalien bei der Krankschreibung streng ein.
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Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber den Lohn sechs Wochen lang weiter, dann übernimmt die Krankenkasse einen Teil. Kompliziert wird es bei einer neuen Erkrankung.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 13. April 2017 10:51 Uhr