Herausragende Beamte haben Anspruch auf höhere Bezüge
Berliner Beamte mit herausragenden Leistungen können nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts trotz mangelnder finanzieller Möglichkeiten des Landes mehr Geld bekommen.
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Eine Höherstufung von Beamten in Berlin dürfe nicht generell wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten des Landes abgelehnt werden, teilte das Gericht am Dienstag, den 21. Februar 2017 mit (Urteil vom 26. Januar 2017 (VG 36 K 443.15).
Lehrer klagt auf höhere Besoldung
Geklagt hatte der Leiter eines Gymnasiums mit der Besoldungsgruppe A 16. Seine Beurteilungen bescheinigten ihm laut Gericht nahezu durchgehend herausragende Leistungen. Nach dem Bundesbesoldungsgesetz (Überleitungsfassung für Berlin) kann für Beamte mit solchen Leistungen die nächst höhere Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe als Grundgehalt vorweg festgesetzt werden. Die Bildungsverwaltung hatte einen entsprechenden Antrag des Schulleiters mit der Begründung fehlender Haushaltsmittel abgelehnt.
Land Berlin muss neu entscheiden
Das Gericht verpflichtete das Land nun, über den Antrag neu zu entscheiden. Die Ablehnung sei fehlerhaft gewesen. Zwar gebe es keinen Anspruch auf eine Höherstufung. Doch auch wenn es Unfrieden in Kollegien und Dienststellen geben könnte, dürfe die Behörde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer leistungsbezogenen Besoldung nicht vollständig ins Leere laufen lassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Dienstag, 21. Februar 2017 16:03 Uhr