Arbeitszeugnis: Ironie hat darin nichts zu suchen
Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein, spöttische Übertreibungen haben darin keinen Platz. Das entschied nun ein Gericht.
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Kein Platz für Spott: Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein.
Mitarbeiter müssen Ironie im Arbeitszeugnis nicht hinnehmen. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 12 Ta 475/16).
Höchstes Lob und kein Bedauern
Eine Formulierung wie «Wenn es eine bessere Note als «sehr gut» geben würde, würden wir ihn damit beurteilen» ist unzulässig. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Formel des Bedauerns zum Ausscheiden des Mitarbeiters fehlt. Denn das wirkt im Zusammenspiel so, als sei das Zeugnis nicht ernst gemeint.
Arbeitgeber steigert positive Formulierungen
In dem verhandelten Fall stritten Arbeitgeber und -nehmer über ein Zeugnis. Grundsätzlich ist es zwar die Sache des Arbeitgebers, einen Zeugnistext zu formulieren. Hier hatten sich die Parteien in einem Vergleich aber darauf geeinigt, dass der Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht hat. Der Arbeitgeber hatte daraufhin viele Formulierungen des Mitarbeiters positiv gesteigert. Aus «stets sicher» wurde «zu jeder Zeit sicher», aus «seiner sehr guten Auffassungsgabe» wurde «seiner extrem guten Auffassungsgabe». Eine Formel des Bedauerns, dass der Mitarbeiter die Firma verlässt, fehlte jedoch.
Spöttischer Gesamteindruck nicht zulässig
Der Mitarbeiter wehrte sich dagegen - und bekam Recht. Der Arbeitgeber habe in seinem Zeugnis Formulierungen verwendet, die einen spöttischen Gesamteindruck hinterlassen. Aufgrund der vielen gesteigerten positiven Formulierungen entstehe der Eindruck, dass die Aussagen nicht ernst gemeint sind. Die Steigerungen zögen den Text ins Lächerliche.
Klare Regelungen zum Arbeitszeugnis
Nach Paragraf 109 Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie ihre Tätigkeit beenden. Das Zeugnis muss laut Gewerbeordnung klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

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Arbeitnehmer sollten bei den Formulierungen in ihrem Arbeitszeugnis genau hinsehen: Manchmal macht ein einziges Wort den Unterschied.
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Arbeitnehmer sollten ihr Arbeitszeugnis frühzeitig verlangen, denn der Anspruch auf ein Zeugnis erlischt nach einer bestimmten Frist.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Dienstag, 21. Februar 2017 13:49 Uhr