Schwerhörigkeit durch Bürolärm ist keine Berufskrankheit
Hörminderung und Tinnitus: Ständiger Lärm im Großraumbüro kann das Gehör ganz schön strapazieren. Eine Anerkennung als Berufskrankheit lehnte ein Gericht jedoch ab.
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Berufskrankheit? Ein Mann führte seine Schwerhörigkeit auf die Arbeit in einem Großraumbüro zurück - und zog vor Gericht.
Dauerhafter Lärm kann zu einer Lärmschwerhörigkeit führen. Als Berufskrankheit wird diese jedoch nur anerkannt, wenn die Ursache dafür die berufliche Tätigkeit ist.
Lärm im Großraumbüro kein Auslöser von Schwerhörigkeit
Eine gewöhnliche Lärmbelastung in einem Großraumbüro kann sie - auch bei langjähriger Arbeit - in der Regel nicht auslösen. So urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 6 U 4089/15), wie der Deutsche Anwaltverein berichtet.
Ingenieur fordert Entschädigung für Hörminderung
Der Fall: Ein Ingenieur erkrankte an beiden Ohren an Tinnitus und einer leichten Hörminderung im Hochtonbereich. Der 48-Jährige war davon überzeugt, dass der Auslöser dafür seine 15-jährige Tätigkeit im Großraumbüro war. Er verlangte eine Anerkennung als Berufskrankheit und forderte eine Entschädigung.
Lärmbelastung im Großraumbüro laut Gutachter zu gering
Das lehnte die Berufsgenossenschaft ab - unter Berufung auf ein Gutachten und die Einschätzung eines ärztlichen Sachverständigen. Demnach sei die Lärmbelastung in dem Großraumbüro mit 50 dB bis 65 dB als Ursache für die Erkrankung viel zu gering gewesen.
Tätigkeit muss Ursache für Gesundheitsschaden sein
Das Urteil: Die Richter des Landessozialgerichtes bestätigten ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart, das die Anerkennung als Berufskrankheit bereits abgelehnt hatte. Der Grund: Nicht jede Erkrankung sei auch eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Die berufliche Tätigkeit müsse die Ursache für den Gesundheitsschaden sein.
Hörminderung kann altersbedingt sein
Im verhandelten Fall sei dies bei weitem nicht gegeben - denn dafür sei ein Dauerschallpegel von mehr als 85 dB bei einem Achtstundentag über viele Arbeitsjahre hinweg nötig. Die Hörminderung des Mannes sei für sein Alter nicht ungewöhnlich. Der Mann bekam also keine Entschädigung.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 19. Mai 2016 12:46 Uhr