Praktikanten haben Anspruch auf Abschlusszeugnis
Praktikanten haben das Recht auf ein Abschlusszeugnis und können das Schriftstück sogar einklagen. Damit es nicht so weit kommt, sollten sie die Forderung rechtzeitig stellen - und Druck machen.
© dpa
Auch Praktikanten haben das Recht auf ein Zeugnis.
Praktikanten haben mindestens Anspruch auf ein einfaches Abschlusszeugnis. Darin wird bestätigt, dass und wie lange jemand im Unternehmen tätig war. Das ist im Berufsbildungsgesetz in den Paragrafen 26 und 16 geregelt.
Abschlusszeugnis auch bei kurzem Praktikum
Die Dauer ist dabei egal. Auch der Zeitpunkt, bis wann der Praktikant das Zeugnis eingefordert haben muss, ist nicht im Gesetz festgelegt. Das erklärt der Arbeitsrechtler Christian Birnbaum aus Köln. «Rechtsansprüche können immer verwirken, doch ohne weiteres passiert das nicht.»
Praktikumszeugnis innerhalb eines Jahres einfordern
Wer sich innerhalb eines Jahres melde, sei auf der sicheren Seite. Lässt sich die Firma mit der Ausstellung des Zeugnisses Zeit, können ehemalige Praktikanten eine Frist setzen. Wird die nicht erfüllt, können sie als letzten Schritt klagen.

© bbroianigo/ www.pixelio.de
In vielen Betrieben sollen Praktikanten ihr Praktikumszeugnis selbst schreiben. Gut, wenn man dafür die Regeln kennt.
mehr

© dpa
Viele Uni-Absolventen sehen ein Praktikum als Karrierechance. Aber die Gefahr ausgenutzt zu werden, ist groß.
mehr
Quelle: dpa
|
Aktualisierung: Donnerstag, 19. Mai 2016 11:51 Uhr