Arbeiten im Urlaub: Ist ein Nebenjob erlaubt?
Der Urlaub soll der Erholung dienen. Manche Arbeitnehmer nutzen die Zeit jedoch, um etwas hinzuzuverdienen. Dies kann unangenehme Konsequenzen haben.
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Wer in den Ferien einen Zweitjob annimmt, riskiert eine Abmahnung.
In den Ferien noch einen Zweitjob anzunehmen, kann Arbeitnehmern im schlimmsten Fall eine Abmahnung einbringen. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit. Zweck des Urlaubs sei es, sich zu erholen. Laut dem Bundesurlaubsgesetz sind deshalb alle Erwerbstätigkeiten in den Ferien verboten, die diesem Zweck entgegenstehen.
Zweitjob muss sich vom Arbeitsalltag unterscheiden
So dürfen Büroarbeiter zum Beispiel keinen weiteren Bürojob annehmen. Kein Problem seien dagegen Tätigkeiten, die sich vom Arbeitsalltag deutlich unterscheiden. So darf ein Büroarbeiter in den Ferien zum Beispiel im Biergarten arbeiten- selbst wenn das körperlich anstrengend ist. Der Job kann für ihn eine willkommene Abwechslung zu seinem Alltag und somit Erholung sein.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Mittwoch, 17. Juni 2020 11:10 Uhr