Krankheit: Wann sie zur fristlosen Kündigung führt
Auch langjährige Mitarbeiter müssen bei chronischer Krankheit um ihren Job bangen.
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Wenn die Kranheit das Arbeiten maßgeblich beeinträchtig, müssen Arbeitnehmer mit einer fristlosen Entlassung rechnen.
Wegen langanhaltender Krankheit dürfen Arbeitnehmer nur in ganz seltenen Ausnahmefällen außerordentlich gekündigt werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem Urteil entschieden.
Nur im Extremfall folgt die außerordentliche Kündigung
Die Richter gaben damit der Klage eines Monteurs gegen einen Autohersteller statt und verurteilten das Unternehmen, den langjährigen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Der seit mehr als dreißig Jahren bei dem Unternehmen tätig gewesene Mitarbeiter hatte verstärkt mit Knochenbeschwerden zu leben. Schließlich konnte er auf Dauer keine Tätigkeiten im Bücken mehr verrichten. Als sich die Fehlzeiten über Jahre hinweg häuften, kündigte das Unternehmen den Mitarbeiter fristlos.
Eine Abfindung oder Nachzahlung ist oft möglich
Laut Urteil versäumte die Firma allerdings, nach geeigneten Schonarbeitsplätzen für den langjährigen Mitarbeiter zu suchen. Dieser verwies vor Gericht mit Erfolg auf eine Kontrolltätigkeit fertig montierter Kraftstoffleitungen, die er auch im Stehen ausüben kann. Weil er diese Tätigkeit bereits im Betrieb angeboten hatte, sicherte sich der Arbeitnehmer auch eine Lohnnachzahlung in größerem Umfang.
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Quelle: dpa
| Aktualisierung: Montag, 21. Februar 2011 13:34 Uhr
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