Sozialauswahl: Welche Kriterien die Kündigung regeln
Die Sozialauswahl soll Kündigungen gerechter gestalten. Wen sie betrifft und wonach sie entscheidet.
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Auch in der Autoindustrie gilt: Bei betriebsbedingten Kündigungen regelt die Sozialauswahl, wer gehen muss.
In der Wirtschaftskrise betreffen Kündigungen auch Arbeitnehmer, die sich nichts vorzuwerfen haben und die Entlassung oft als unfair empfinden. Damit es bei betriebsbedingtem Stellenabbau nicht willkürlich zugeht, gibt es die Sozialauswahl. Sie enthält Regeln dafür, wer als Erster gehen muss.
Was ist die Sozialauswahl?
«Zwei Drittel aller Kündigungen sind betriebsbedingt», sagt Prof. Wolfgang Däubler. «Und mehr als die Hälfte aller Klagen vor Arbeitsgerichten sind Kündigungsschutzklagen», erklärt der Arbeitsrechtler von der Universität Bremen. Die Sozialauswahl ist deshalb kein Pipifax. «Sie korrekt durchzuführen, ist umso schwieriger, je größer der Kreis ist, aus dem die Auswahl getroffen werden muss.» Das zu versuchen, ist die Aufgabe des Arbeitgebers.
Sozialauswahl: Die Kriterien
«Die Sozialauswahl dient dazu, diejenigen zu ermitteln, die sozial am meisten schutzbedürftig sind», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Dabei werden vier Kriterien berücksichtigt:
- Alter
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten etwa für Kinder
- eine Behinderung.
Dabei werden vier Kriterien berücksichtigt:
- Alter
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten etwa für Kinder
- eine Behinderung.
Gewichtung der Kriterien
Gesetzlich festgelegt sind die Regeln für die Sozialauswahl nicht. «Die Rechtsprechung verlangt aber, dass die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte ausgewogen sein muss», erklärt Martina Perreng, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. «Es gibt kein festes Schema, das bestimmt, wie viel Betriebszugehörigkeit zählt oder wie viel das Alter des Arbeitnehmers.»
Sozialauswahl nach Punkten
Der Arbeitgeber kann zum Beispiel für jedes der vier Kriterien eine bestimmte Punktzahl festlegen. «Er darf aber nicht ein einzelnes überproportional gewichten», sagt Perreng. Für Alter 20 und für Unterhaltspflichten 2 Punkte zu vergeben, dürfte keinen Arbeitsrichter überzeugen. Fraglich war nach der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), ob Alter überhaupt ein Kriterium sein darf - weil die Diskriminierung aus Altersgründen damit gerade verboten wird, auch die von jüngeren Arbeitnehmern.
Einteilung in Altersgruppen
«Das Bundesarbeitsgericht hat das für die Sozialauswahl aber erlaubt», sagt Perreng. Arbeitnehmer bekommen aber nicht automatisch umso mehr Punkte, je älter sie sind. «Das würde zu einer Überalterung der Belegschaft führen», erläutert Prof. Däubler. Außerdem habe ein 35-Jähriger mit Berufserfahrung unter Umständen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als ein 23-Jähriger. Der Arbeitgeber kann daher «Altersgruppen in Zehnerschritten» bilden, für die dann jeweils die gleiche Punktzahl vergeben wird.
Sozialauswahl macht Kündigung transparenter
Arbeitgeber sind laut Perreng gut beraten, die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung offenzulegen. Und sie sollten auch erklären, wie ihr Schema für die Gewichtung bei der Sozialauswahl aussieht. «Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsversammlung passieren.» Auch wenn die Kündigungen dann immer noch keine schöne Sache sind, geht es zumindest transparent zu.
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Quelle: dpa
| Aktualisierung: Montag, 7. Februar 2011 15:23 Uhr
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