Änderungskündigung nur letztes Mittel
Arbeitgeber dürfen Lohnkürzungen nicht ohne weiteres durch eine Änderungskündigung erzwingen.
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Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Celle hin und beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Demnach muss der Arbeitgeber es genau begründen können, wenn er den bestehenden Vertrag kündigen und Mitarbeitern ein neues Arbeitsverhältnis zu einem niedrigeren Lohn anbieten will. Und er muss in einem Sanierungsplan nachweisen, dass vorher alle milderen Mittel ausgeschöpft worden sind, um den Betrieb wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen.
Aktenzeichen: 2 AZR 139/07
Demnach muss der Arbeitgeber es genau begründen können, wenn er den bestehenden Vertrag kündigen und Mitarbeitern ein neues Arbeitsverhältnis zu einem niedrigeren Lohn anbieten will. Und er muss in einem Sanierungsplan nachweisen, dass vorher alle milderen Mittel ausgeschöpft worden sind, um den Betrieb wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen.
Aktenzeichen: 2 AZR 139/07
Quelle: dpa
| Aktualisierung: Freitag, 7. Januar 2011 17:01 Uhr
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