BGH zur Betriebskostenabrechnung: Mieter dürfen Belege sehen
Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen. Mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 118/19) in Karlsruhe. So könne der Mieter zum Beispiel sehen, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge so wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen habe - und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder von Preisnachlässen profitiert habe. Auch sei die Belegeinsicht dafür gedacht, mögliche Versehen bei der Abrechnung zu entdecken.
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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH).
Quelle: dpa
| Aktualisierung: 28. Dezember 2020