Rasen mähen: Wann ist es erlaubt?
Das Rasenmähen ist für viele eine lästige Pflicht, die auch gerne mal hinausgezögert wird. Ans Ende der Woche schieben sollte man es allerdings nicht.
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Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.
Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gestattet. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.
Nur manuelle Rasenmäher sind erlaubt
Sowohl benzinbetriebene Geräte als auch Elektrorasenmäher dürfen an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Zulässig ist lediglich der Betrieb von manuellen Geräten, etwa Handrasenmähern.
Ruhezeiten für Grastrimmer und Laubbläser
Erlaubt ist der Betrieb aber werktags und damit auch am Samstag. Rasenmäher dürfen hier zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr eingesetzt werden. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen aber nur zwischen 9.00 und 13.00 sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr benutzt werden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn diese Geräte mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet sind.
Regeln von Land und Kommune gehen vor Bund
Häufig gehen landes- und kommunalrechtliche Vorschriften über die bundesweit gültigen Regelungen hinaus. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über die örtlichen Bestimmungen.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: 9. April 2019