Berliner Hunde müssen seit Anfang Januar 2019 fast überall an die Leine.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen Hundehalterinnen und Hundehalter in Berlin ihre Vierbeiner fast überall außerhalb der Wohnung oder des Privatgrundstücks an der Leine führen. Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG DVO), die mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten ist.
Wo in Berlin gilt die Leinenpflicht?
Die allgemeine Leinenpflicht gilt im gesamten Stadtgebiet. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen. Für gefährliche Hunde ("Kampfhunde") gelten spezielle Regelungen. Diese sogenannten Listenhunde - in Berlin gehören Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen dazu - müssen grundsätzlich an die Leine und ab dem 7. Lebensmonat auch einen Maulkorb tragen. Läufige Hündinnen müssen ebenfalls immer angeleint sein.
Welche Ausnahmen gibt es vom Leinenzwang?
Der Leinenzwang zumindest für unbelebte Straßen, Plätze und Brachflächen entfällt, wenn der Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde. An diesem Datum trat das grundlegende Berliner Hundegesetz in Kraft. Der Nachweis des Haltungsbeginns erfolgt über Haftpflichtpolice, Steuerbescheid, Eintragung in den Heimtierausweis oder Eintrag bei einem Heimtierregister. Halterinnen und Halter mit Hundeführerschein, Tierärzte und Diensthundeführer sind auf den genannten Flächen ebenfalls von der Leinenpflicht befreit.
Was gilt in Parks, Wäldern und Verkehrsmitteln?
Auch wer seinen Tier schon länger hat, einen Hundeführerschein oder eine Sachkundebescheinigung vorweisen kann, muss seinen Hund nach wie vor fast überall an der Leine führen. Angeleint werden müssen Hunde grundsätzlich in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Waldflächen, Kleingartenkolonien, Treppenhäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden, bei Versammlungen und Veranstaltungen, in Bus und Bahn sowie auf Bahnhöfen.
Leinenzwang gilt nur für 20 Prozent der Hunde
Der Berliner Senat schätzt, dass etwa 80 Prozent der in Berlin gehaltenen Hunde unter die in der Hundeverordnung genannten Ausnahmen fallen. Die Einhaltung der Hundeverordnung soll von den Ordnungsämtern kontrolliert werden, bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 25 Euro.
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