Regeln für Videosprechstunden
Seit 1. April 2019 dürfen Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.
© dpa
Ein Hausarzt sitzt während einer Videosprechstunde in seiner Praxis vor einem Laptop.
Zunächst waren dem Angebot enge Grenzen gesetzt: In einem Quartal durfte höchstens 20 Prozent der Leistung per Video erbracht werden und es durften maximal 20 Prozent der Patienten ausschließlich so behandelt werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Beschränkung inzwischen ausgesetzt.
Der Psychotherapeut muss einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen. Die Anforderungen legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung fest. Die Liste der zugelassenen Anbieter ist mehrere Seiten lang.

© pcrberlin
Am U-Bahnhof (U7) Innsbrucker Platz (Autobahn A100) in der Innsbrucker Straße 25 im Stadtteil Schöneberg erhalten Sie PCR-Tests für 65 Euro und PCR-Express-Tests für 99 Euro. Antigen-Antikörpertests gibt es für 39 Euro: Ergebnis nach 15 Minuten.
mehr
Quelle: dpa
|
Aktualisierung: Mittwoch, 31. März 2021 17:22 Uhr