Hartz-IV-Härtefälle: Welche Kosten übernommen werden
Welche Aufwendungen Hartz-IV-Empfänger zusätzlich zum Arbeitslosengeld II geltend machen können.
© dpa
Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben einen Härtefall-Katalog zu Hartz IV veröffentlicht. Die Liste nennt konkret Aufwendungen, deren Kosten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II von den Jobcentern übernommen werden.
Wie das Ministerium am Dienstagabend in Berlin mitteilte, greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen «unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.» Profitieren können von der Härtefall-Klausel unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie Kinder mit Schulproblemen.
Wie das Ministerium am Dienstagabend in Berlin mitteilte, greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen «unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.» Profitieren können von der Härtefall-Klausel unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke, geschiedene Paare sowie Kinder mit Schulproblemen.
Im Ausnahmefall sollen Kosten übernommen werden für:
-Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten.
- Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
- Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten.
- Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
- Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.
Was nicht als Härtefall gilt
Auf der vom Ministerium veröffentlichten Liste werden mehrere Leistungen ausdrücklich von der Härtefall-Regelung ausgeschlossen. Folgende Aufwendungen müssen also weiterhin vom Hartz IV-Regelsatz bestritten werden:
- Praxisgebühr
- Brille
- Zahnersatz
- Orthopädische Schuhe
- Bekleidung für Übergrößen
- Waschmaschine
- Praxisgebühr
- Brille
- Zahnersatz
- Orthopädische Schuhe
- Bekleidung für Übergrößen
- Waschmaschine
Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger verfassungswidrig
Mit dem Härtefall-Katalog reagiert das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Schritt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche. Die Richter hatten die derzeitigen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig erklärt, ohne sich auf eine neue, genaue Höhe festzulegen. Zudem hatten sie festgelegt, dass Hartz-IV-Bezieher ab sofort "einen besonderen Bedarf" geltend machen können, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.
Viele Anträge werden abgelehnt
Inzwischen werden die Jobcenter bereits mit Anträgen auf besondere Leistungen "überhäuft", so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt zur "Bild"-Zeitung. Viele Anträge müssten allerdings abgelehnt werden, da es sich nicht um besondere Härtefälle handele. So habe das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass es nicht um kaputte Waschmaschinen gehe, sondern nur um Einzelfälle wie beispielsweise bei besonderen Erkrankungen, bei denen die Krankenkassen nicht zahlten.
Quelle: kra/dpa
| Aktualisierung: Sonntag, 21. Februar 2010 21:20 Uhr
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