Pflegegrad kann zurückgestuft werden
Wird der Pflegegrad zurückgestuft, erhalten Betroffene weniger Leistungen. Die Pflegekasse muss sich dabei an genaue Vorgaben halten.
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Bei einer Rückstufung des Pflegegrades müssen Pflegebedürftige die Gelegenheit bekommen, ihre Interessen zu vertreten.
Bei Pflegebedürftigen entscheidet der sogenannte Pflegegrad über den Umfang der ihnen zustehenden Leistungen. Der kann sich je nach Verschlechterung oder Verbesserung des Zustands erhöhen oder verringern. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben.
Pflegekasse muss Verschlechterung nachweisen
Dafür muss die Pflegekasse aber nachweisen, dass sich der Zustand des Versicherten im Vergleich zum Vorgutachten wesentlich verändert hat, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt.

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Diese Kriterien müssen erfüllt sein
Damit die Rückstufung des Pflegegrades zulässig ist, muss der Pflegebedarf deutlicher geringer sein als bisher - zum Beispiel dank einer Rehabilitationsmaßnahme. Auch wenn der neue Gesundheitszustand stabil ist oder sich weiter verbessert, ist die Herabstufung zulässig. Liegt keine Pflegebedürftigkeit mehr vor, gibt es auch keine entsprechende Leistung mehr. Für diesen Fall reicht es aus, dass die Pflegebedürftigkeit unter den Pflegegrad 1 sinkt.
Widerspruch einlegen bei zurückgestuftem Pflegegrad
Die Betroffenen müssen demnach auch die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt darzulegen, und können Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Der Widerspruch kann formlos erfolgen. Die im Bescheid angegebene Widerspruchsfrist muss dabei eingehalten werden. Im Anschluss erfolgt eine Widerspruchsbegutachtung durch den MDK. Ist der Widerspruch nicht erfolgreich, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht.
Sonderfall Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad
Zudem gibt es einen Sonderfall bei Personen, bei denen im Rahmen der Pflegereform 2017 die Pflegestufe auf einen Pflegegrad umgestellt worden ist: Sie dürfen nur zurückgestuft werden, wenn sie überhaupt nicht mehr als pflegebedürftig gelten.

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Wie groß ist die Pflegebedürftigkeit? Das festzustellen, ist die Aufgabe eines Gutachters. Sind Betroffene mit der Einstufung nicht einverstanden, können sie sich wehren.
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Für die Ermittlung des Pflegegrades findet eine Begutachtung durch den MDK statt. Sechs Bereiche spielen dabei eine besonders große Rolle.
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Quelle: dpa/BerlinOnline
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Aktualisierung: Freitag, 8. Januar 2021 12:38 Uhr