Raketen können leicht Balkoninventar entzünden und dadurch einen größeren Brand verursachen.
Eine verirrter Böller landet in der Wohnung und löst ein Feuer aus, eine Rakete beschädigt die Fassade, ein Partygast zündet im Treppenhaus Knaller und demoliert dadurch Wände und Teppichbelag - die Liste möglicher Unfälle an Silvester ist endlos. Viele dieser Szenarien sind durch Versicherungen abgedeckt - vorausgesetzt man hat sie abgeschlossen.
Hausratsversicherung zahlt bei Brandschäden
Verirrt sich eine fremde Silvesterrakete durch ein Fenster ins eigene Wohnzimmer und kommt es zu einem Wohnungsbrand, bei dem Feuer und Löschwasser größere Zerstörungen anrichten, tritt die Hausratsversicherung ein.
Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus
Hauseigentümer können für Schäden durch Böller oder Silvesterraketen ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Für Schäden an der Hauswand, dem Dach oder der Garage ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Schaden nicht von ihnen selbst verursacht wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden kann. Wenn zum Beispiel Unbekannte den Briefkasten mit einem Kanonenschlag beschädigt haben, sollte sich der Hauseigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden.
Private Haftpflichtversicherung zahlt für manchen Unsinn
Menschen, die mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen wollen, sollten aber in jedem Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie springt ein, wenn im Eifer des Silvestergefechts ein Schaden angerichtet wird und der Verursacher nicht unerkannt bleibt. Zünden beispielsweise Gäste auf einer Feier in einem Haus Knaller, kommt für entstandene Schäden die private Haftpflichtversicherung auf. Dies gilt ebenfalls für Schäden im Hausflur eines Mietshauses. Wer für solche Fälle keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Schäden am Auto zahlt die Kaskoversicherung
Bei Feuerwerksschäden am eigenen Auto tritt die Teilkaskoversicherung ein - dabei muss allerdings eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.
Brennbare Gegenstände in die Wohnung räumen
Vor der Silvesternacht sollten leicht brennbare Gegenstände in die Wohnung gebracht werden. Damit lässt sich verhindern, dass diese durch fehlgeleitete Silvesterraketen in Brand gesetzt werden. Außerdem sollten alle Fenster und Türen geschlossen sein, um zu auszuschließen, dass Böller versehentlich in die eigenen vier Wände geraten.
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Quelle: kra/dpa
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Aktualisierung: Dienstag, 16. März 2021 21:05 Uhr