Neue Mütterrente: Weiterer Rentenpunkt für jedes Kind
Ab kommendem Jahr gilt für die Mütterrente eine neue Regelung. Demnach gibt es für jedes Kind, das vor 1992 geboren ist, einen weiteren Rentenpunkt.
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Ab 1. Januar 2019 gilt eine neue Regelung für die Mütterrente. Als Kindererziehungszeit wird dann ein halbes Jahr mehr angerechnet.
Ab 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Bisher werden bereits zwei Jahre als Kindererziehungszeit berücksichtigt.
Neurentner erhalten Mütterrente 2 automatisch
Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014. Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht, erhält die neue Mütterrente bereits von der ersten Rentenzahlung an und wird hierüber im Rentenbescheid informiert.
Nachzahlung für Mütter und Väter in Rente
Für Mütter und Väter, deren Rente vorher begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Darüber informiert die Rentenversicherung in einem gesonderten Bescheid.
Rentenversicherung informiert über Erziehungszeiten
Versicherte, die noch keine Rente beziehen, aber vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erhalten über die Anerkennung weiterer Erziehungszeiten ebenfalls automatisch einen Bescheid von der Rentenversicherung.
Kein Sonderantrag für Hinterbliebenenrenten
Mütter und Väter, die bereits eine Rente beziehen, erhalten die neue Leistung automatisch und müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten, bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden.
Adoptiv- und Pflegeeltern müssen Antrag stellen
Eine Ausnahme bilden jedoch Adoptiv- und Pflegeeltern: Können sie die neue Mütterrente beanspruchen, müssen sie diese bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos beantragen.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Freitag, 30. November 2018 07:44 Uhr