Servicegebühr für selbst ausgedruckte Tickets unrechtmäßig
Ticketverkäufer fordern teilweise eine Servicegebühr für Online-Tickets. Erlaubt ist das nicht. Auch eine weitere Gebühr hat das Gericht gekippt.
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Für selbst ausgedruckte Tickets dürfen keine Servicegebühren erhoben werden, entschied das Oberlandesgericht in Bremen.
Kunden müssen eine Servicegebühr beim Kauf von Tickets zum Selbstausdrucken nicht hinnehmen. Denn nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist es unzulässig, dafür eine Gebühr zu verlangen.
Unternehmen entstehen durch Ausdruck keine Kosten
Dem Unternehmen entstünden keine eigenen Aufwendungen, deren Ersatz verlangt werden könne. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien daher unwirksam (Az.: 5 U 16/16).
Gebühren für Premiumversand ebenfalls unzulässig
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Bedingungen des Ticketverkäufers Eventim geklagt. Dieser hatte pauschal eine Gebühr von 2,50 für selbst ausgedruckte Tickets sowie 29,90 für einen sogenannten Premiumversand verlangt. Auch die zweite Gebühr sei unzulässig, weil die verwendete Klausel intransparent sei. Die Bearbeitungsgebühren für den Premiumversand sollten schon im Normalpreis des Tickets enthalten sein.
Ticketanbieter legt Revision gegen Urteil ein
Eventim erklärte, gegen die Entscheidung vorzugehen. «Wir haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und gehen davon aus, dass es vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird», erklärte ein Unternehmenssprecher. Eine Revision zum BGH hatte das Gericht zugelassen.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Dienstag, 27. Juni 2017 09:56 Uhr