Pfandflaschendiebe bleiben straffrei
Manche fischen Flaschen für ein bisschen Extra-Geld aus Altglascontainern. Ob sie das dürfen, hat jetzt ein Gericht entschieden.
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Es ist keine Straftat, Pfandflaschen aus einem Altglascontainer zu fischen.
Wer aus einem Altglascontainer Pfandflaschen fischt, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Paar holt Pfandflaschen aus Altglascontainer
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau Strafbefehle wegen Diebstahls beantragt, weil sie mit Hilfe eines Greifarms 18 Pfandflaschen aus einem Container geholt hatten. Anwohner hatten sie beobachtet und die Polizei verständigt.
Kein messbarer Schaden durch Diebstahl entstanden
Der Richter lehnte eine Strafe ab - weil kein messbarer Schaden entstanden ist, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Mit dem Einwurf in den Container seien die Flaschen dem Pfandkreislauf entzogen worden, denn sie würden nicht aussortiert, sondern mit anderem Altglas verschmolzen, argumentierte der Richter.
Wert des Glases nicht mehr feststellbar
Der Wert des Glases lasse sich deshalb im Nachhinein nicht mehr feststellen. Der Pfandwert der erbeuteten Flaschen betrug 1,44 Euro (Az.: 843 Cs 238 Js 238969/16).

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 6. Juli 2017 13:20 Uhr