Affäre: Ehemaliger Liebhaber hat Recht auf Vaterschaftstest
Manchmal kann nur ein Gentest den biologischen Vater eines Kindes ermitteln. Auch wenn die Mutter verheiratet ist, kann sie den Nachweis nicht immer verwehren.
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Ist das Kind womöglich von einem früheren Liebhaber? Das kann oft nur ein Vaterschaftstest beantworten.
Eine verheirate Frau muss unter Umständen einem Vaterschaftstest zustimmen, falls ihr früherer Liebhaber vermutet, dass er der Vater ihres Kindes ist. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins mitteilt.
Ehemaliger Liebhaber vermutet Vaterschaft
Im verhandelten Fall (Az.: 13 WF 14/17) ging es um eine verheiratete Frau, die ein einjähriges Kind hatte. Ein Mann, mit dem sie vor einiger Zeit eine Affäre hatte, war der Überzeugung, Vater des Kindes zu sein. Das Ehepaar bestritt das jedoch. Zugleich wollte es dem Mann keinen Kontakt mit dem Kind ermöglichen.
Verheiratete Frau muss Vaterschaftstest zulassen
Die Mutter verweigerte eine Vaterschaftsfeststellung. Vor Gericht hatte aber der Mann Erfolg, und die Frau musste die Abstammungsuntersuchung zulassen. Eine zusätzliche Belastung der intakten Familie konnten die Richter nicht erkennen, da der Ehemann von dem Verhältnis seiner Frau wusste. Falls sich herausstellen sollte, dass der Liebhaber der Vater ist, müsse man klären, ob ein Kontakt dem Kindeswohl dient oder nicht.

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Auch wenn der biologische nicht der rechtliche Vater ist, kann man ihm den Umgang mit seinem Kind nicht verwehren - solange zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.
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Auch wenn sich die Vaterschaft auf das anonyme Beisteuern des Samens beschränkte: Das Kind hat einen Anspruch, den Namen des Erzeugers zu erfahren. Die Konsequenzen sind für beide Seiten weitreichend.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 6. April 2017 10:45 Uhr