Scheidung: Hunde dürfen nicht immer getrennt werden
Haustiere werden bei einer Trennung rein rechtlich wie Haushaltsgegenstände behandelt. Dabei dürfen Tierschutzaspekte jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
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Sind bei einer Scheidung Haustiere betroffen, können Tierschutzaspekte eine wichtige Rolle spielen.
Rechtlich gesehen sind Haustiere Haushaltsgegenstände. Das gilt auch bei einer Trennung, wenn der Hausrat aufgeteilt wird. In einigen Fällen können aber Tierschutzaspekte eine wichtigere Rolle spielen.
Kein Anspruch auf einzelne Hunde
Dann hat der Ex-Partner keinen Anspruch auf die Herausgabe von Tieren etwa aus einem Hunderudel. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Az.: 10 UF 1429/16), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Mann fordert Herausgabe von Hunden
In dem verhandelten Fall hatte die Ehefrau nach der Trennung die sechs gemeinsamen Hunde zu sich genommen. Zwei starben kurz danach. Der Ehemann beantragte beim Amtsgericht die Herausgabe von zwei Hunden an ihn.
Hunderudel darf nicht immer getrennt werden
Er hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg. Die Richter entschieden letztlich nach dem Tierschutzaspekt. Erhielte der Mann wie gefordert zwei der Hunde, würde das Rudel auseinandergerissen.
Hunden ist Ortswechsel nicht zuzumuten
Die Tiere hätten aber bereits durch die Trennung ihrer Besitzer und den Tod zweier Rudelmitglieder einiges mitgemacht. Das Gericht wollte den Tieren daher einen erneuten Ortswechsel und die Trennung von der jetzigen Bezugsperson nicht zumuten.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Montag, 3. April 2017 13:49 Uhr