Trennungszeit: Wohnung geht nicht automatisch an Eigentümer
Während des Scheidungsverfahrens ist das Eigentumsrecht eingeschränkt. Im Klartext: Wem Wohnung oder Haus gehört, darf nicht immer bleiben.
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Während einer Trennung hat nicht automatisch der Eigentümer das Recht, in der Immobilie zu wohnen.
In der Trennungszeit können Ehepartner bestimmen, dass ein Partner die gemeinsame Wohnung alleine nutzen darf. Doch was ist, wenn der ausgezogene Partner der Eigentümer der Immobilie ist?
Kein Herausgabeanspruch in der Trennungszeit
In diesem Fall kommt ein Herausgabeanspruch während dieser Zeit nicht in Betracht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 487/15), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 4/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Das gilt auch, wenn der ausgezogene Partner alleiniger Eigentümer der Wohnung ist.
Mann in Trennungsjahr will in altes Haus ziehen
In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar mit seinen drei Kindern in einem Haus gelebt, das der Mann 1999 gekauft hatte. Vor der Trennung hatte die Familie ein neues Haus gekauft, das ursprünglich das neue Familienheim werden sollte. Das Paar trennte sich jedoch vorher, und der Man zog alleine in das neue Haus ein. Da ihm allerdings Geld für die Finanzierung fehlte, musste er das Haus verkaufen. Daher wollte er nun mit den gemeinsamen Kindern in seine alte Immobilie einziehen.
Eigentumsrechte sind eingeschränkt
Das Urteil: Die Klage auf Herausgabe des Hauses scheiterte. Die Eigentumsrechte des Ehemannes seien in diesem Fall eingeschränkt. Denn die Ehewohnung habe der Familie als Lebensmittelpunkt gedient. Eine Herausgabeklage sei während des Scheidungsverfahrens unzulässig.
Ehemann zur Rücksichtnahme verpflichtet
Zudem sei der Ehemann auch über die Scheidung hinaus gegenüber seiner Ehefrau und seinen Kindern zur Rücksichtnahme verpflichtet. Der Mann könne aber nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) verlangen, dass ihm die Wohnung zugesprochen wird.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 16. März 2017 13:00 Uhr