Langzeitgarantien sind oft an Bedingungen geknüpft
Einige Firmen geben eine lebenslange Garantie auf ein neues Produkt. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail, wie eine Untersuchung von Verbraucherschützern zeigt.
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Gerade bei teuren Anschaffungen lohnt sich manchmal eine zusätzlich gekaufte Garantiezeit. Allerdings sollte man einen genauen Blick auf die AGB werfen.
Eine lebenslange Garantie, 20 oder gar 30-jährige Offerten für neu gekaufte Waren statt der üblichen 2 Jahre: Manche Firma bietet Kunden weit mehr als die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf von Produkten an.
Fast alle Langzeitgarantien haben Tücken
Doch Langzeitgarantien dieser Art haben oft Tücken: 20 davon hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter die Lupe genommen, davon 12 lebenslange und 8 mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Nur bei einer einzigen war Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises den Angaben zufolge jederzeit möglich.
AGB auf Ausnahmen von Garantie prüfen
Bei den anderen gaben es «List und Lücken», so die Verbraucherschützer. Verbraucher sollten hellhörig werden, wenn die Firmen mit bedingten oder limitierten Zusagen werben. Denn dann finden sich etwa in den Garantiebedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Hinweise darauf, dass zum Beispiel zwar Reparaturkosten abgedeckt sind, nicht aber die Versand- und Bearbeitungskosten.
Garantie betrifft oft nur Einzelteile
Es kann auch sein, dass Zusicherungen nur bestimmte Teile des Produktes betreffen - bei einem Beispiel im Test waren Armband, Glas und Batterie und Verzierungen von Uhren ausgenommen. Ein anderes Beispiel betrifft Bürostühle, deren Garantie nur gelte, wenn man maximal durchschnittlich rund acht Stunden am Tag darauf sitzt. Ist es länger, werde die Garantie von 30 auf 20 oder sogar 10 Jahre verkürzt.
Garantie mit Gegenleistung: Daten oder Abo
Andere Garantien sahen Gegenleistungen vor - etwa das Registrieren von persönlichen Daten, eine jährliche Inspektion bei einem Motorrad beim Händler oder ein Abo für ein Pflegemittel.

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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 3. November 2016 12:23 Uhr