Hartz IV: Private Krankenversicherung wird nicht voll bezahlt
Das Jobcenter zahlt Hartz IV-Empfängern nur begrenzte Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Besondere Zuschläge übernimmt der Grundsicherungsträger nicht.
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Das Jobcenter zahlt die Private Krankenversicherung- aber nur in einem gewissen Umfang.
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf ihre private Krankenversicherung (PKV). Zuschläge müssen allerdings nicht in jedem Fall übernommen werden. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt. Beitragsrückstände müssen daher von den Versicherten selbst ausgeglichen werden.
Der Fall: Eine Hartz IV-Empfängerin schloss zum 1. Januar 2012 einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung ab, obwohl sie bereits seit September 2009 krankenversicherungspflichtig war. Für diesen Zeitraum erhob die PKV rückwirkend einen Beitragszuschlag von knapp 1700 Euro. Den konnte die Frau nicht zahlen. Sie verlangte vom zuständigen Jobcenter, die Zahlung zu übernehmen. Dieses lehnte die Übernahme des Beitragszuschlags jedoch ab.
Grundsicherungsträger zahlt nur begrenzte Beiträge
Das Urteil: Das Gericht entschied, dass Hartz-IV-Bezieher zwar grundsätzlich Krankenversicherungsschutz genießen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Der Grundsicherungsträger sei jedoch nur verpflichtet, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bis zur Hälfte des Basistarifs in vollem Umfang zu übernehmen, nicht aber darüber hinausgehende Ansprüche wie Zuschläge für Nicht-Versicherte.
Aktenzeichen: L 9 AS 1241/11 B ER
Aktenzeichen: L 9 AS 1241/11 B ER
Quelle: dpa
| Aktualisierung: Donnerstag, 26. Juli 2012 13:17 Uhr
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