Testament: Notar muss auf kostenlose Möglichkeit hinweisen
Notare müssen bei der Beratung darauf hinweisen, dass man das Testament eigenhändig aufsetzen kann und nicht zwangsläufig auf seine Leistungen angewiesen ist.
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Ein Testament ist auch ohne Notar möglich- und Notare sind dazu verpflichtet, ihre Mandanten darauf hinzuweisen.
Ein Testament kann entweder der Notar aufsetzen und beurkunden. Dann kostet es Geld. Das Dokument kann aber auch ohne Mitwirkung des Notars eigenhändig aufgesetzt werden. Dann kostet das nichts. Bei der Beratung in Erbangelegenheiten sind Notare verpflichtet, ihre Mandanten auf die kostenfreie Variante hinzuweisen. So entschied das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt.
Notar muss über kostenfreie Möglichkeit informieren
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall wies der Notar seine beiden Mandanten unter anderem auf die Vorteile einer testamentarischen Regelung der eigenen Erbfolge hin. Diese beauftragten ihn daraufhin mit der Vorbereitung und Beurkundung eines Testaments. Die Rechnung des Notars erschien ihnen jedoch überhöht. Unter anderem durch fehlerhafte Beratung habe der Notar die unerwartet hohen Kosten verursacht, bemängelten sie.
Das sah das Gericht auch so: Der Notar hätte seine Mandanten darauf hinweisen müssen, dass das Aufsetzen eines gemeinschaftlichen Testaments nicht unbedingt durch notarielle Beurkundung zu erfolgen habe. Die Mandanten hätten die Wahl gehabt zwischen der kostenpflichtigen Inanspruchnahme eines Notars und der Möglichkeit, das Testament selbst aufzusetzen.
Aktenzeichen: 2 Wx 37/10

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Grundstücksübertragungen, Eheverträge und Testamente: Die Hauptaufgabe einer Notarin oder eines Notars ist Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Freitag, 10. Juli 2015 11:34 Uhr