Hupen im Straßenverkehr: Wann es erlaubt ist
Autofahrer dürfen nur hupen, um auf Gefahren aufmerksam zu machen. Sonst droht eine Geldstrafe. Außerhalb geschlossener Ortschaften geht ein bisschen mehr.
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Wenn Autofahrer aus Frust oder Ungeduld hupen, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.
Häufig kribbelt es in den Fingern, doch benutzen dürfen Autofahrer die Hupe nur in einem Fall: «Wer sich und andere gefährdet sieht, darf die Hupe betätigen», erklärt Josef Harrer vom Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).
Bei Hupen ohne Gefahr droht Bußgeld
Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen. Gleiches gilt übrigens auch für die «Lichthupe», also das kurze Einschalten des Fernlichts: Auch das ist nur bei Gefahr gestattet.
Hupen vor Überholen außerorts erlaubt
Außerhalb geschlossener Ortschaften dient die Hupe bzw. Lichthupe ebenfalls als Warnsignal. Allerdings dürfen Autofahrer auch per Hupe anzeigen, dass sie überholen wollen. Beim Hupen ist jedenfalls generell Zurückhaltung Pflicht. In Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es zum Beispiel: «Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.» Kurzes Hupen ist kein Problem, permanente Dauerbeschallung schon eher.
Dauerhupen nach Hochzeit oder Fußballspiel?
Häufig haben Huporgien auch einen positiven Anlass: Eine gewonnene Fußballweltmeisterschaft oder eine Hochzeit zum Beispiel, bei denen sich Autofahrer kaum abbringen lassen, ihre überschwängliche Freude am Steuer zu zeigen. Auch hier wird eigentlich ein Bußgeld fällig. «Aber die Polizei drückt in solchen Fällen meist ein Auge zu», sagt Josef Harrer vom ARCD.
Geldstrafe für Erschrecken durch Hupen
Gefährdet ein Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch rechtswidriges Hupen, kann es teuer werden: Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Autofahrer eine ältere Radfahrerin mit der Hupe erschreckte. Sie stürzte und verletzte sich dabei (Az.: 32 C 3625/06-48). Eine konkrete Gefahrenlage konnte der Autofahrer nicht glaubhaft darlegen. Das Gericht legte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro zuzüglich Schmerzensgeld auf.

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Lichthupe zu geben, ist in den meisten Fällen verboten. Denn das Signal kann zu gefährlichen Missverständnissen zwischen Verkehrsteilnehmern führen.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 5. März 2020 07:20 Uhr