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Luftdaten-ArchivJahresübersicht der Luftqualität 2012Feinstaub (PM10)
Bei der Beurteilung der Schwebstaubbelastung wird europaweit die Konzentration der gesundheitlich besonders bedenklichen Feinstaubpartikel (PM10 - particulate matter) kleiner als 10 Mikrometer betrachtet. Sie setzen sich unterschiedlich aus primären und sekundären Feinstäuben zusammen.
Primäre Feinstäube stammen direkt aus der Quelle, z.B aus Verbrennungsprozessen, wie Dieselruß. An verkehrsreichen Standorten stammt etwa 26 % dieser feinen Teilchen aus dem Straßenverkehr in Form von Auspuffemissionen der Autos (insbesondere Dieselfahrzeuge), aus Reifen- und Fahrbahnabrieb und durch aufgewirbeltes Material auf den Straßen (Luftreinhalteplan 2011-2017, Kap. 5). Deshalb zeigen verkehrsreiche Messstationen die höchsten Immissionskonzentrationen an Feinstaub PM10 an. Einige weitere Quellen sind Kraft und Fernheizwerke, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern Schüttgutumschlag, Abfallverbrennungsanlagen und bestimmte industrielle Prozesse. Sekundäre Feinstäube entstehen in der Atmosphäre durch komplexe chemische Reaktionen aus Schadgase, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen und können, je nach Wetterlage, über 100 Kilometer weit transportiert werden. Auswertungen zu den Ursachen (Luftreinhalteplan 2011-2017, Kapitel 5.3) der Feinstaubbelastung zeigen, dass etwa 64 % der Staubkonzentration an verkehrsnahen Messpunkten der Berliner Innenstadt aus Quellen außerhalb des Großraums Berlin stammt. Feinstäube bzw. deren Vorläufer stammen sowohl aus menschlichen Aktivitäten als auch aus natürlichen Prozessen. Zu den natürlichen Quellen gehören die Bodenerosion, Meeresgischt, Wald- und Buschfeuer sowie bestimmte biogene Aerosole - Viren, Sporen von Bakterien und Pilzen, außerdem Algen, Pflanzenreste usw. Die erste Grafik zeigt, dass im Jahr 2012 der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ an allen Messstationen mit Werten zwischen 18 und 30 µg/m³ eingehalten wird. In der zweiten Grafik ist jeweils die gemessene Konzentration angegeben, die dem 36. Überschreitungstag im Jahr 2012 entspricht. Sie darf nicht über 50 µg/m³ liegen. Dies ist an allen verkehrsnahen Messstationen der Fall. Der maximale Werte erreichte 48 µg/m³. Die dritte Grafik zeigt die Anzahl der Tage mit Überscheitungen des Tagesmittelwertes PM10 von über 50 µg/m³ im Kalenderjahr 2012. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Die Anzahl der Überschreitungstage wird an allen Stationen eingehalten und erreicht maximal 31 Tage. Im Jahr 2012 wurde aufgrund günstiger meteorologischer Bedingungen nicht nur der Jahresmittelwert an allen Messstationen eingehalten, sondern auch der zweite Grenzwert, der nicht mehr als 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ Feinstaub PM10 zulässt, erstmals seit 2008 wieder an allen Stationen unterschritten. Um eine langfristige Reduzierung des Feinstaubs auch bei ungünstiger Wetterlage an Hauptverkehrstraßen zu ermöglichen, wurde der Luftreinhalteplan für Berlin 2011-2017 fortgeschrieben. Neben den bereits laufenden Maßnahmen umfasst der neue Luftreinhalteplan neue Konzepte zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und der Verbesserung der Luftqualität. Durch die Einführung der Umweltzone seit 2008, konnte der Jahresmittelwert an PM10 bereits um etwa 2 µg/m³ gesenkt werden, dies entspricht einer Reduktion von ca. 7 %. ![]()
Jahr 2012: Jahresmittelwert
der Feinstaubkonzentration PM10 [µg/m³] ![]()
Jahr 2012: 90,41%-Wert
der Feinstaubkonzentration PM10 [µg/m³] ![]()
Jahr 2012: Anzahl der Überschreitungstage
Feinstaub PM10 Feinstaub (PM2,5)
Eine Teilmenge des Feinstaubes PM10 sind die feineren Teilchen PM2,5, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer ist. Im Jahresmittel macht die PM2,5-Fraktion ca. 60-70 % der PM10-Fraktion aus. Sie enthält weniger aufgewirbelte und natürliche Bestandteile als die PM10-Fraktion.
Die nebenstehende Abbildung zeigt, dass der ab 2010 gültige Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ an allen Messstationen mit Werten zwischen 17 und 20 µg/m³ eingehalten wird. Ab 1. Januar 2015 muss der Zielwert von 25 µg/m³ als rechtlich verbindlicher Immissionsgrenzwert eingehalten werden. Im Vergleich stellt der Tagesmittelwert für PM10 mit dem Äquivalenz-Jahresmittelwert von 30 µg/m³ bereits eine schärfere Anforderung dar. |