Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Werden diese baulich verändert oder renoviert, muss man besonders behutsam vorgehen.
Was zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert.
Schützen Sie Tiere in und an Gebäuden
Werden Gebäude abgerissen, saniert oder an den Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen beschädigt bzw. entfernt werden. Da solche Rückzugsmöglichkeiten für diese Tiere aber besonders wichtig sind, bitten wir Sie unbedingt darauf zu achten, dass sie erhalten werden.
Suchen Sie bewusst nach Nestern und Ruheplätzen
Nehmen Sie sich deshalb vorab ein wenig Zeit und vergewissern Sie sich, ob Vögel oder Fledermäuse durch die von Ihnen geplanten Bauarbeiten betroffen sind. Oft ist es schwer zu erkennen, wo sich Nester oder Ruheplätze befinden: Etliche Tiere verstecken sich ohne erkennbare äußere Merkmale zwischen Dachkästen, in schmalen Ritzen und Hohlräumen – beispielsweise durch fehlende Mauersteine oder offene Fugen.
Bitten Sie Fachleute um Rat
Für Laien ist es nicht immer leicht, die Lage richtig einzuschätzen. Deshalb kann es nötig sein, das Gebäude von Fachleuten untersuchen zu lassen. Ein Profi kennt sich mit den Gewohnheiten von Vögeln und Fledermäusen bestens aus und kann durch seine Fachkenntnis feststellen, ob Sie gerade "tierische Mitbewohner" haben. Sie benötigen den Profi zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin, um die von Ihnen geplanten Arbeiten ohne Beeinträchtigungen der Tiere durchführen zu können.
Eine Liste der in Berlin empfohlenen Profis finden Sie unter
Unsere Empfehlung, was Sie vom Profi erwarten sollten
Wenn Sie Gebäudebewohner entdeckt haben
Keine Sorge, die Bauarbeiten sind normalerweise trotzdem einfach möglich. Es empfiehlt sich, genügend Zeit einzuplanen, um unvorhergesehene Verzögerungen zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt:
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Vögeln oder Fledermäusen dürfen nur dann entfernt bzw. verschlossen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Maßnahmen nicht von ihren Bewohnern genutzt werden. Denn weder Alt- noch Jungtiere oder Gelege dürfen dabei zu Schaden kommen.
So gehen Sie vor:
- Vor Beginn der Bauarbeiten Erfassung und Dokumentation von Nestern und Ruheplätzen durch einen Profi.
Kurzer Hinweis: Ein Gerüst bietet sich zur Prüfung der Fassade durch den Profi an.
- Information der zuständigen bezirklichen Naturschutzbehörde.
Diese benötigt von Ihnen:
- Unterlagen über die geplanten baulichen Maßnahmen
- das Kartierungsergebnis des Profis:
- Um welche Art Fortpflanzungs- und Ruhestätten handelt es sich? Welche Arten sind betroffen?
- Wie viele Lebensstätten sind es jeweils?
- Wo genau befinden sie sich?
- das vom Profi erstellte Konzept für den ökologischen Ausgleich
Genehmigung der Naturschutzbehörde
Um die Tiere zu schonen, darf ausschließlich der Profi Hand an die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten legen. Dies ist erst dann möglich, wenn die bezirkliche Naturschutzbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem die vollständigen Unterlagen dort eingegangen sind, die Zugriffe auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten untersagt oder Einschränkungen verfügt hat.
Behausungen wieder zugänglich machen
Sobald die Bauarbeiten so weit vorangeschritten sind, dass die "tierischen Mitbewohner" wieder in die zeitweise verschlossenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten einziehen können, teilen Sie dies der Naturschutzbehörde schriftlich mit. Der von Ihnen beauftragte Profi wird die Behausungen wieder zugänglich machen.
Ökologischen Ausgleich schaffen
Damit sich die Tiere nach baulichen Veränderungen wieder ansiedeln können, müssen Sie an geeigneter Stelle am Gebäude einen ökologischen Ausgleich anbringen: Das bedeutet, dass entfernte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch künstliche Nist- oder Quartiershilfen ersetzt werden. Hierfür erstellt der Profi ein entsprechendes Konzept. Aus Gründen der Fairness erfolgt ein 1:1-Ausgleich. Es werden also so viele Ersatzniststätten bereitgestellt wie entfernt wurden. Turmfalken und Fledermäuse haben es mit dem Umzug in neue Domizile besonders schwer. Für diese Arten schaffen Sie deshalb Nist- oder Quartiershilfen in doppelter Anzahl.
Bestätigung für ökologischen Ausgleich
Bitte lassen Sie sich von Ihrem Profi eine entsprechende Bestätigung ausstellen, sobald der ökologische Ausgleich erbracht wurde. Diese Meldung geben Sie so bald wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Baumaßnahmen, schriftlich an die bezirkliche Naturschutzbehörde weiter.
Tun Sie den Tieren Gutes
Auch wenn keine Nester oder Ruhestätten am Gebäude zu finden sind, können Sie als Gastgeber für Vögel und Fledermäuse dienen: Es ist ganz einfach und erfordert keinen großen Aufwand, nach Abschluss von Baumaßnahmen
Nistmöglichkeiten o. ä. außen an Fassaden anzubringen.