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Berlins Biologische VielfaltArten und Lebensräume: Ziele
Ziel 1) : Artenvielfalt und Verantwortung für besondere Arten
Berlin strebt an, die hohe Anzahl von Tier- und Pflanzenarten auf seinem Gebiet zu erhalten und dabei insbesondere die Bestände seltener und gefährdeter sowie anderer naturschutzfachlich bedeutsamer Arten zu sichern. Für ausgewählte Arten soll zudem eine Verbesserung der Bestandssituation herbeigeführt werden.
ErläuterungIn Anlehnung an die CBD und die NBS verfolgt auch die „Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt“ als übergeordnetes Ziel, die biologische Vielfalt in ihrer Gesamtheit und somit auch die gesamte Artenvielfalt Berlins zu erhalten. Zwar werden für das Land Berlin in den Artenlisten 8.260 Arten angeführt, die Gesamtzahl der tatsächlich vorkommenden Arten ist jedoch nicht bekannt und wird deutlich höher eingeschätzt.Eine Erfolgskontrolle hinsichtlich des Ziels, die gesamte Artenvielfalt zu erhalten, ist somit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund fokussiert die „Berliner Strategie ...“ vor allem auf Ansätze zur Erhaltung naturschutzfachlich bedeutsamer Arten, für die weitgehend die erforderlichen Datengrundlagen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören zum einen seltene wie gefährdete Arten, da ihr Verlust in der Regel schwerer wiegt als der von häufigen und nicht gefährdeten Arten. Darüber hinaus kommen in Berlin zahlreiche Arten vor, die auch aus anderen Gründen als naturschutzfachlich bedeutsam einzustufen sind und für deren Erhaltung Berlin eine besondere Verantwortung trägt. Hierzu gehören besonders und streng geschützte Arten (z. B. durch EU-FFH-Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie oder Bundesartenschutzverordnung) ebenso wie die Zielarten des Biotopverbundes und des Florenschutzkonzeptes (u. a. Wiesen-Küchen-Schelle, Gelbe Wiesenraute, Rotbauchunke, Binsenjungfer, Gemeines Blutströpfchen). Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang auch Arten relevant, für deren Erhaltung Berlin aufgrund ihrer internationalen Gefährdung oder aus arealgeographischen Gründen besonders verantwortlich ist. Dazu zählen z. B. Gemeine Grasnelke oder Eremit und Heldbock. Da nicht alle Arten unter den Bedingungen einer Großstadt erhalten werden können, sollen im Zuge der weiteren Konkretisierung der „Berliner Strategie ...“ Prioritäten bei Arten und Erhaltungsmaßnahmen gesetzt werden. Die Auswahl der Arten, für die eine Verbesserung der Bestandssituation angestrebt wird, sollte sich dabei an der überregionalen Verantwortung Berlins für einzelne Arten, an der Gefährdungssituation sowie an einer Abschätzung der Erfolgsaussichten für die Erhaltung der ausgewählten Arten orientieren.
Ziel 2) Gebietsfremde Arten
Gebietsfremde Arten werden beobachtet, aber nur reguliert, wenn sie die biologische Vielfalt erheblich zu beeinträchtigen drohen und entsprechende Maßnahmen nachhaltigen Erfolg versprechen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Ansätzen zur Vorbeugung negativer Auswirkungen gebietsfremder Arten.
ErläuterungGebietsfremde Arten (Neobiota) sind zu charakteristischen Bestandteilen vieler urbaner Lebensräume geworden und werden hier grundsätzlich akzeptiert. Allerdings können sie in bestimmten Situationen auch gefährdete Arten und Lebensräume beeinträchtigen, etwa wenn Robinien in Magerrasen eindringen. Daher sollen gebietsfremde Arten beobachtet und etwaigen, durch sie hervorgerufenen negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt entgegen gewirkt werden. Zu berücksichtigen ist, dass nur ein kleiner Teil der bei uns vorkommenden gebietsfremden Arten auch tatsächlich die biologische Vielfalt beeinträchtigt („invasive Arten“). Inwieweit diese Beeinträchtigungen erheblich und somit auch handlungsrelevant sind, hängt neben dem Ausmaß möglicher negativer Auswirkungen auch davon ab, welche Schutzgüter jeweils betroffen sind. So kann z. B. das Auftreten gebietsfremder Arten in Gebieten, die für die biologische Vielfalt von besonderer Bedeutung sind, eher Anlass zu regulierenden Maßnahmen geben als ein Vorkommen dieser Arten auf naturschutzfachlich weniger wertvollen Flächen.Zu bedenken ist ferner, dass die Erfolgsaussichten einer Bekämpfung oftmals erheblich überschätzt werden. Häufig werden Maßnahmen erst dann eingeleitet, wenn die jeweiligen Neobiota bereits erfolgreich etabliert und praktisch nicht mehr rückholbar sind. Vor dem Hintergrund allgemeiner knapper finanzieller wie personeller Ressourcen sollten Maßnahmen daher nur dann durchgeführt werden, wenn Aussicht auf nachhaltigen Erfolg besteht. Insbesondere vorbeugenden Maßnahmen (z. B. entsprechende Artenwahl bei Begrünungsmaßnahmen oder auch eine mögliche Selbstverpflichtung von Bau- und Gartenmärkten, Baumschulen, Gärtnereien und Zoohandlungen zum Verzicht auf den Vertrieb invasiver gebietsfremder Arten) kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Die Entscheidung darüber, ob und vor allem welche Maßnahmen zu ergreifen sind, hängt somit von zahlreichen Faktoren ab und muss im Einzelfall getroffen werden.
Ziel 3) FFH-Lebensräume
Berlin strebt einen günstigen Erhaltungszustand seiner FFH-Lebensräume an und gewährleistet notwendige Managementmaßnahmen.
ErläuterungIn den 20 Berliner Natura 2000-Gebieten (15 FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete) sind zahlreiche Lebensraumtypen vertreten, die in der EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. An diese Lebensräume sind viele seltene und gefährdete Arten gebunden, die zumeist keine urbanen Ersatzlebensräume nutzen können. Da der in der FFH-Richtlinie geforderte günstige Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume oftmals noch nicht erreicht ist, sind weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Situation erforderlich.
Ziel 4) Besonders geschützte Biotope
Berlin setzt sich für die Erhaltung von besonders geschützten Biotopen ein und fördert die neue Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope auf dafür geeigneten Flächen im Rahmen der Stadtentwicklung.
ErläuterungBerlins besonders geschützte Biotope sind wesentliche Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie sind zudem unverwechselbare Bestandteile der Stadtlandschaft. Trotz ihres gesetzlichen Schutzes ist der Zustand vieler Flächen schlecht, so dass große Optimierungsspielräume bestehen – insbesondere außerhalb von Schutzgebieten. Da im Zuge der Stadtentwicklung gelegentlich besonders geschützte Biotope verloren gehen, soll der Spielraum für die Entwicklung neuer Lebensräume erweitert werden. So können z. B. bei größeren Stadtentwicklungsvorhaben neue Feuchtgebiete geschaffen und dabei Ansätze des Naturschutzes, des Klimaschutzes und der Siedlungswasserwirtschaft modellhaft miteinander verbunden werden.
Ziel 5) Biotopverbund
Berlin setzt das Berliner Biotopverbundsystem um und berücksichtigt hierbei auch neue Erkenntnisse über die Zielarten.
ErläuterungZerschneidung und Isolation von Lebensräumen sind Hauptursachen für die Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten. Mit einem Biotopverbund nach § 21 BNatSchG soll diesen Gefährdungsursachen entgegengewirkt werden. So kann die Durchlässigkeit und „Trittsteinfunktion“ in vielen städtischen Flächennutzungen für Zielarten des Biotopverbunds verbessert werden. Zudem können neue Zerschneidungen von Lebensräumen durch Verkehrsbauprojekte zum Teil mithilfe der Maßnahmen des Biotopverbundes kompensiert werden. Die Umsetzung des Berliner Biotopverbundsystems erfolgt auf Basis der vorhandenen Grundbausteine (z. B. Zielartenkonzept) und ist zugunsten einer größtmöglichen Wirksamkeit des Biotopverbundes mit dem Land Brandenburg abzustimmen. Zudem sollen dabei nach Möglichkeit auch neue Erkenntnisse über die Zielarten einbezogen werden.
Ziel 6) Durchgängigkeit von Gewässern
Berlin wird die Durchgängigkeit der Berliner Gewässer und ihrer Uferbereiche für aquatische, semiaquatische und bevorzugt an Gewässern lebende Organismen wesentlich verbessern.
ErläuterungDie Durchgängigkeit von Gewässern ist eine wichtige Voraussetzung für deren Eignung als Lebensraum insbesondere für wandernde Tierarten und hat folglich auch bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine hohe Priorität. In Berlin profitieren hier vor allem Arten wie Fischotter, Biber oder Rapfen, die z. T. auch Zielarten für den Biotopverbund sind. Eine zur Förderung des Fischotters durchgeführte Verbundplanung in der Metropolregion Hamburg zeigt beispielhaft, dass Maßnahmen für solche Arten auch in urbanen Räumen sowohl aus Sicht des Artenschutzes als auch mit Blick auf eine für die urbane Bevölkerung gesteigerte Erlebnisqualität durch reich strukturierte Gewässerlandschaften chancenreich sind.
Ziel 7) Naturnahe Gewässer
Berlin strebt an, die Gewässergüte und -struktur seiner Still- und Fließgewässer mindestens soweit zu verbessern, dass flächendeckend die Gewässergüteklasse II sowie ein deutlich höherer Anteil naturnaher Gewässerabschnitte und Uferzonen erreicht werden.
ErläuterungDie Eignung von Gewässern als Lebensraum für Tiere und Pflanzen hängt maßgeblich von der Gewässergüte und -struktur ab. Die Gewässergüte ist darüber hinaus ein wesentlicher Faktor bei der Erhaltung der menschlichen Gesundheit, insbesondere bei der notwendigen wasserhygienischen Vorsorge. Eine verbesserte Gewässerstruktur trägt wiederum zu einer Aufwertung der Erholungseignung von Gewässern bei. Die „Berliner Strategie ...“ zielt daher auf eine Verbesserung von Gewässergüte und -struktur gleichermaßen und greift hiermit ein übergeordnetes Ziel der WRRL auf, demzufolge ein „guter ökologischer und chemischer Zustand“ (Gewässergüteklasse II) der Oberflächengewässer erreicht werden soll.Auch wenn viele Gewässer Berlins städtisch geprägt sind, soll der Spielraum für die Entwicklung naturnaher Gewässer- und Uferabschnitte verstärkt genutzt werden.
Ziel 8) Röhricht
Berlin strebt an, dass mindestens ein Drittel der Uferlinien von Spree-, Dahme– und Havelseen wieder mit Röhricht in gutem Zustand bestanden sein werden.
ErläuterungRöhrichte sind ein wichtiger Lebensraum für viele Tierarten. So bieten sie zahlreichen Wirbellosen Fortpflanzungs- und Überwinterungsmöglichkeiten, der Vogelwelt Schlaf- und Brutplätze und vielen Fischarten Laichplätze. Neben ihrer Lebensraumfunktion tragen Röhrichte auch maßgeblich zum Erosionsschutz sowie zur Verbesserung der Wasserqualität bei. Aufgrund verschiedener urbaner Einflussfaktoren gab es in der Vergangenheit einen starken Röhrichtrückgang. Inzwischen haben sich Maßnahmen zur Wiederherstellung solcher Flächen als erfolgreich erwiesen. Daher ist eine Erweiterung der Schilfgürtel an vielen naturnahen Berliner Uferbereichen aussichtsreich. Insofern muss das Berliner Röhrichtschutzprogramm fortgeführt werden. Die Sicherung noch vorhandener naturnaher Ufer und die Zusammenführung unterschiedlicher Nutzungsansprüche sollen dabei auf Grundlage von Uferentwicklungskonzeptionen erfolgen.
Ziel 9) Grundwasser
Berlin sichert eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers, um insbesondere auch grundwasserabhängige Lebensräume zu erhalten und in ihrem Zustand zu verbessern.
ErläuterungDer nach WRRL geforderte gute Zustand des Grundwassers beinhaltet auch den Schutz grundwasserabhängiger Lebensräume. Hierzu muss gemäß Anhang V der WRRL der Grundwasserspiegel so beschaffen sein, dass diese Ökosysteme in ihrem Wasser- und Stoffhaushalt nicht signifikant geschädigt werden. Eine solche signifikante Schädigung liegt dann vor, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund einer anthropogenen Änderung des Grundwasserzustands der betroffene Biotoptyp als solcher nicht erhalten bleibt. Die „Berliner Strategie ...“ zielt daher grundsätzlich auf die langfristige Sicherung des Berliner Grundwassers in einem mengenmäßig und ökologisch guten Zustand.
Ziel 10) Moore
Berlin strebt an, insbesondere in Zeiten des Klimawandels wesentliche Bereiche seiner Moore als Feuchtgebiete und damit als Lebensraum moor- und feuchtgebietstypischer Arten zu erhalten. Moore wirken auch weiterhin als klimaschutz-relevante Kohlenstoff-Speicher.
ErläuterungMoore zeichnen sich als Lebensraum meist hoch spezialisierter und damit oftmals seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aus. Darüber hinaus stellen intakte Moore Kohlenstoff-Speicher dar, die sich positiv auf das Klima auswirken.Da alle Moore und Feuchtgebiete Berlins rechtlich geschützt sind, sind unmittelbare Beeinträchtigungen (z. B. durch Überbauung oder Tritt) weitestgehend ausgeschlossen. Weitaus problematischer sind Beeinträchtigungen durch Fernwirkungen wie Grundwasserabsenkungen, Nährstoffeinträge und Folgen des Klimawandels. Der Erhaltungszustand der Berliner Moore ist zumeist schlecht. Selbst bei optimalen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wird sich nur ein kleinerer Teil der Moore regenerieren können – und dies auch nur über sehr lange Zeiträume. Daher zielt die „Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt“ darauf ab, zumindest den Feuchtgebietscharakter wesentlicher Moorbereiche zu erhalten. Hierzu sollen beispielsweise durch intensive Landwirtschaft und Gewässerregulierung verursachte Beeinträchtigungen von Niedermoorstandorten abgewendet werden. Die Möglichkeit der Klimaabgabe für Maßnahmen zum Schutz der Moore wird weiterhin genutzt.
Ziel 11) Landwirtschaft
Die Berliner Landwirtschaft leistet auch in Zukunft wichtige Beiträge zur Gestaltung einer attraktiven und erlebnisreichen Stadtlandschaft. Hierzu übernimmt sie, neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, weiterhin Aufgaben bei der Pflege der Kulturlandschaft und engagiert sich vermehrt als Anbieter von Freizeit- und Bildungsdienstleistungen insbesondere für Kinder und Jugendliche. Berlin unterstützt zudem die Etablierung ausgewählter landwirtschaftlicher Nutzungen auf geeigneten innerstädtischen Freiflächen.
ErläuterungLandwirtschaft verbindet zunehmend mehrere Funktionen. Neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte gehört hierzu die Erhaltung einer (attraktiven) Kulturlandschaft mit ihren charakteristischen Arten und Lebensgemeinschaften. Darüber hinaus kann die Landwirtschaft zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Nutzpflanzen und -tieren beitragen und zum Anbieter von Freizeitdienstleistungen und Partner sozialer Einrichtungen, insbesondere bei der Umweltbildung, werden. Dadurch trägt sie indirekt wiederum zur Erhaltung biologischer Vielfalt bei. Weitere Entwicklungsperspektiven bestehen bei der Pflege extensiv genutzten Grünlandes durch Mahd oder Beweidung in Freiräumen, die im Zuge der Stadtentwicklung neu kodiert werden. Das ist als kostengünstige Alternative zur herkömmlichen Grünflächenpflege denkbar, beispielsweise bei der Nachnutzung von Flughäfen oder in Stadtgebieten, in denen bauliche Strukturen aufgelockert werden. Hier besteht auch eine viel versprechende Schnittstelle für soziale Interaktionsangebote. Bestehende konzeptionelle Ansätze sollen bezüglich ihrer Übertragbarkeit auf den Metropolenraum Berlin-Brandenburg überprüft und durch einen Dialog zum betrachteten Thema konkretisiert werden.
Ziel 12) Waldtypen
Berlin strebt an, die Vielfalt und Attraktivität seiner Wälder durch die Entwicklung naturnaher und standorttypischer Mischwälder zu sichern. Hierzu werden nachhaltig forstlich bewirtschaftete Wälder, Wälder mit einer ungestörten Naturdynamik sowie Wälder, die durch historische Waldnutzungsformen geprägt sind, gefördert. Auch lichte Wälder und erholungswirksame Offenlandlebensräume werden langfristig erhalten.
ErläuterungWälder gehören in Berlin zu den großflächig ausgeprägten naturnahen Lebensräumen von Tier- und Pflanzenarten. Sie sind als Kerngebiete des Biotopverbunds für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung. Zudem sind sie wertvolle Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte. Sie sind jedoch auch dynamische Systeme, die sich sowohl an aktuelle Nutzungsformen als auch an sich wandelnde Umweltbedingungen anpassen können müssen. Hierzu zählen Stadteinflüsse ebenso wie der Klimawandel. Die Berliner Waldlandschaften sollen nach verschiedenen Leitbildern entwickelt werden, um deren Vielfalt insgesamt zu erhalten. Daher sind räumliche Schwerpunktsetzungen notwendig. Neben der Bewahrung wertvoller Relikte ursprünglicher Naturwälder sollen auch Waldtypen erhalten oder wieder hergestellt werden, die durch historische Waldbewirtschaftung geprägt worden sind und zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten Lebensraum bieten. Andere Leitbilder zielen auf eine stärkere Integration von Naturprozessen in die nachhaltige Forstwirtschaft sowie auf erweiterte Spielräume für die Entstehung neuartiger urbaner Waldtypen in Anpassung an die vielseitigen Stadteinflüsse.
Ziel 13) Waldzustand und -bewirtschaftung
Die Waldbewirtschaftung erfolgt weiterhin nach den FSC- und Naturlandstandards und trägt zur Verbesserung und langfristigen Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Berliner Wälder bei.
ErläuterungDie nachhaltige Nutzung der Berliner Wälder ist eine wichtige Voraussetzung für Entwicklung und Bewahrung ihrer Funktionsfähigkeit. Hervorzuheben sind dabei die Schutzfunktion, Lebensraumfunktion und die Erholungsfunktion. Der Holzproduktion wird hingegen eine nachgeordnete Rolle eingeräumt. Die Zertifizierung der Berliner Wälder durch FSC und Naturland zeigt, dass Berlin im Hinblick auf den Umgang mit seinen Wäldern bereits auf einem guten Weg ist. Dennoch bestehen zahlreiche Wirkfaktoren (Grundwasserabsenkungen, Stoffeinträge aus der Luft, intensive Erholungsnutzung etc.), die zu teilweise erheblichen Beeinträchtigungen einzelner Waldbiotope oder -bereiche führen.Einen zentralen Ansatzpunkt zur Abmilderung dieser und anderer Beeinträchtigung sowie zur Erhaltung und Verbesserung der wichtigen Funktionen der Berliner Wälder – auch vor dem Hintergrund des Klimawandels – stellt die Umsetzung des neu entwickelten Mischwaldkonzepts dar (vgl. auch Strategie Stadtlandschaft Berlin). ![]() Alte Eiche - Lebensraum des seltenen Käfers Eichenheldbock
![]() Blütenstand der gewöhnlichen Robinie. Ihre Heimat ist Nordamerika
![]() Ufer und ihre Gewässer sind wichtige Elemente des innerstädtischen Biotopverbundes
Fotos oben: Reinhard Schubert
![]() Standorttypische Mischwälder sind das langfristige Ziel der Berliner Forsten
Foto: Thorsten Wiehle, Berliner Forsten |