Mensen dürfen Speisen zur Abholung anbieten – Studierendenwerk Berlin bereitet Probebetrieb mit Click & Collect-Konzept vor

Pressemitteilung vom 29.05.2020

Am Donnerstag, den 28. Mai 2020, hat der Berliner Senat Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen.

Mensen des Studierendenwerks Berlin dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, um Speisen und Getränke zur Abholung anzubieten. Dabei muss die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gesichert sein und auch die Mindestabstände von 1,5 Metern sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Auf dieser Grundlage bereitet das Studierendenwerk Berlin schrittweise den Probebetrieb mit einem Click & Collect Konzept für insgesamt fünf seiner Einrichtungen vor. Studierende und Hochschulangehörige sollen für den Folgetag online aus einer begrenzten Speiseauswahl ein Essen bestellen und in einem abgestimmten Zeitfenster abholen können. Die Anzahl der möglichen Bestellungen wird beschränkt, um Ballungen an den Abholstationen zu vermeiden. Welche der 55 Einrichtungen des Studierendenwerks Berlin ein Abholangebot organisieren, gibt das Studierendenwerk auf seiner Website bekannt.

Eine weitere Anpassung gibt es zudem für Bibliotheken und Archive der Hochschulen. Zusätzlich zum Leihbetrieb können sie nunmehr in begründeten Ausnahmefällen auch die Nutzung von Präsenzbeständen in Lesesälen zulassen. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten sowie die Beschränkung und Steuerung der Zugangszahlen gewährleistet werden. Über die Umsetzung der jeweiligen Zugangsmöglichkeiten informieren die jeweiligen Hochschulen ihre Mitglieder und Studierenden.

Der geltende eingeschränkte Betrieb an den staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin bleibt weiterhin bestehen. So sind die Hochschulen für Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, die Lehrveranstaltungen finden digital statt. Eine Ausnahme bilden Praxisformate in der Lehre, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, diese dürfen unter Auflagen vor Ort durchgeführt werden. Forschung und Verwaltung sind unter Wahrung der Hygiene- und Abstandregeln auf dem Campus möglich, das gilt auch für die Durchführung von Präsenzprüfungen, einschließlich Zugangs- und Sprachprüfungen.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Sicherung der jeweils erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Studierenden der Hochschulen werden weiterhin laufend im Rahmen der COVID-19-Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung zusammen mit den Hochschulen, Forschungseinrichtungen, der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie dem Studierendenwerk Berlin beraten.