Müller zur Ablehnung der BAföG-Initiativen im Bundesrat

Pressemitteilung vom 27.04.2018

Am heutigen Freitag fand im Bundesrat die Abstimmung zu zwei vom Land Berlin gemeinsam mit Brandenburg, Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz eingebrachten Initiativen statt, die Verbesserungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verfolgten. Ziel der beiden Initiativen war es, wieder mehr jungen Menschen den Zugang zum BAföG zu ermöglichen und vor allem auch eine schnelle und deutliche Erhöhung der BAföG-Wohnpauschale zu erreichen.

Dazu Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung: „Ich bedauere sehr, dass sich für unsere beiden BAföG-Initiativen keine Mehrheit im Bundesrat fand und sie vor allem am Widerstand von Ländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen scheiterten. Offensichtlich ist nicht allen gleichermaßen daran gelegen, die Situation von Studierenden in Deutschland schnell und nachhaltig zu verbessern. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in unserem Land weiterhin rückläufig ist. Jährlich werden es zwischen 20-30 Tausend BAföG-Berechtigte weniger. Daran konnte auch die letzte BAföG-Novelle nichts ändern, weiteres Abwarten können wir uns nicht leisten. Auch ist es für Studierende bundesweit immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Genau deshalb haben wir eine deutliche Erhöhung der BAföG-Wohnpauschale auf 300 Euro vorgeschlagen sowie einen weiteren ortsabhängigen Zuschlag von bis zu 100 Euro. Angesichts der sich weiter zuspitzenden Verhältnisse kann ich die Verweigerungs- oder Verzögerungshaltung nicht nachvollziehen. Zugleich möchte ich mich bei Brandenburg, Bremen, Thüringen und Rheinland-Pfalz für die Unterstützung unserer Initiativen bedanken und den Studierenden in unserem Land versichern, dass wir uns weiterhin für eine schnelle und gerechte Verbesserung des BAföG mit Nachdruck einsetzen werden.“

Der vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag sah eine Erhöhung von BAföG-Bedarfssätzen, Freibeträgen und Sozialpauschalen vor, sowie die Einführung eines Anpassungsautomatismus analog zur Entwicklung der Einkommen und Preise. Zudem sollen die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht werden, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, sowie bei Studierenden, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif versichert werden können. Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien wurde auch die Abschaffung oder zumindest Anhebung der Altersgrenze für Geförderte vorgeschlagen sowie die Berücksichtigung der Pflege naher Angehöriger in der Bemessung von Förderungszeiten. Darüber hinaus wurde die Einführung der Förderung von Orientierungsstudien vor dem Erststudium angeregt.

Der in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zur Änderung des BAföG hatte zum Ziel, die Situation der nicht bei ihren Eltern wohnenden Studierenden schnell zu verbessern. Angesichts der in den vergangenen Jahren erheblich angestiegenen Wohnkosten reichen die geltenden BAföG-Bedarfssätze nicht mehr aus. Der Gesetzentwurf sah daher eine deutliche Anhebung des pauschalen Bedarfssatzes für die Wohnkosten vor. Darüber hinaus wurde die Wiedereinführung eines nachweisabhängigen Erhöhungsbetrages für die Wohnkosten vorgeschlagen, um den vom Studienort abhängig deutlich unterschiedlichen Miethöhen Rechnung zu tragen.