Aufsichtsrat der Charité beschließt Kommunalisierung der CFM und Verbesserungen für Beschäftigte

Pressemitteilung vom 12.07.2017

Der Aufsichtsrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat in seiner heutigen Sitzung den Vorstand der Charité beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Überführung der Charité Facility Management GmbH (CFM) in eine 100-prozentige Tochter der Charité zum 01.01.2019 einzuleiten.

Nach den Vorstellungen des Aufsichtsrats soll bei der CFM zudem ein Grundlohnmodell zum Ende dieses Jahres eingeführt werden, nach dem im nächsten Schritt ein tarifvertraglich festgelegter Grundlohn in Höhe von 11 Euro pro Stunde ab Ende 2017 bezahlt wird. Außerdem soll die CFM den Anteil der unbefristeten Beschäftigungs-verhältnisse steigern.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller: „Gesundheitsversorgung als Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe. Mit dem heutigen Beschluss des Aufsichtsrates setzen wir diese politische Überzeugung konsequent um. Wie versprochen, wird die CFM in kommunale Zuständigkeit überführt. Es war uns auch wichtig, zügige Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen. Deswegen soll der Grundlohn bereits ab Ende dieses Jahres auf 11 Euro pro Stunde erhöht werden. Zudem soll eine Erhöhung der unbefristeten Arbeitsverträge erfolgen. Dabei haben wir auch die finanziellen Kapazitäten der Charité und die notwendige Unterstützung durch das Land im Blick.“

Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité: „Der Vorstand teilt das politische Ziel des Berliner Senats, die Beschäftigten in Landesbetrieben sowie deren Tochtergesellschaften angemessen zu vergüten. Er hat deshalb die Einführung eines Grundlohnmodells vorgeschlagen. Die Rückführung der CFM in eine 100-prozentige Tochter der Charité bei gleichzeitiger Fortführung ihrer gegenwärtigen Aufgaben stellt die Charité jedoch vor große Herausforderungen – insbesondere angesichts der Erwartungen des Senats, auch weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können und den Erwartungen Berlins an exzellente Forschung, Lehre und Krankenversorgung durch die Charité.“

Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, die CFM in 100-prozentiges Eigentum der öffentlichen Hand zu überführen sowie eine deutliche Verbesserung der Situation der Beschäftigten (z.B. durch Vergütungserhöhungen) zu erreichen.

Nach einer ersten groben Einschätzung fallen 2018 Einmalkosten (z.B. Anteilserwerb der Gesellschaftsanteile, Beurkundungen, Aufbau von Managementkapazitäten, Wegfall von Pooleffekten beim Einkauf) von etwa 7 Millionen Euro an. Zugleich ergeben sich jährliche Einsparungen durch den Wegfall der Management-Fee. Die Kosten im Zusammenhang mit der Verbesserung der Vergütung der Beschäftigten sind abhängig vom Umfang der Vergütungserhöhungen und dem Zeitpunkt der Umsetzung. Bei einem Grundlohn von 11 Euro ergeben sich Mehrkosten von etwa 4,2 Millionen pro Jahr.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus ist geplant, zum Doppelhaushalt 2018/2019 einen zusätzlichen Titel zur Förderungen von Investitionen der Charité mit einem Ansatz in Höhe von 7,5 Millionen Euro für 2018 und in Höhe von 2,5 Millionen Euro für 2019 einzurichten.